Der Deutsche Bundestag hat einen Beschluss zur Novellierung des Urheberrechts verabschiedet. Darin ist die Streichung der Befristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgesehen. Der dbv begrüßt dies ausdrücklich, denn die – aktuell noch bis 2023 befristeten – Regelungen, geben Bibliotheken den notwendigen Rahmen für ihr tägliches Handeln. Sie definieren, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden können. Da diese Regelungen nun unbefristet gelten, können endlich auch Langzeitinvestitionen getätigt werden, die Bibliotheken noch fitter für die digitale Zukunft machen. Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2021/may/article/verabschiedung-urheberechtsreform-dbv-begruesst-entfristung-der-bildungs-und-wissenschaftsschranke.html?tx_ttnews[day]=20&cHash=3e668b4e41c678b0e7937e1dc0449822
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