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HBZ: Änderungen Bibliotheksstatistik für den Berichtszeitraum 2021

Das HBZ hat für das kommende Berichtsjahr 2021 der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) einige Veränderungen im Fragebogen vorgenommen.

Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

  • Pauschale Verlängerungen: Der Satz in der Definition der Entleihungen, „Die Zahl der ggf. vom EDV-System veranlassten automatischen Verlängerungen darf nicht bei den Entleihungen enthalten sein“ wird gestrichen und keine Zusatzfrage zu den Pauschalverlängerungen eingeführt. In Frage 14, 14.1, 16, 19, 25 und 29 können ab dem Berichtsjahr 2021 die Pauschalverlängerungen eingerechnet werden, aber nur, wenn diese nicht herauszurechnen sind. Der Steuerungsgruppe ist bewusst, dass dadurch die Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, allerdings haben die vielen N Eintragungen aufgrund Pauschaler Verlängerungen eine Vergleichbarkeit ebenfalls so gut wie unmöglich gemacht. Daher wird diese Differenz in Kauf genommen. Sollten Pauschale Verlängerungen mit eingerechnet werden, bittet die Steuerungsgruppe eine Information dazu in Feld 199 zu hinterlassen. Wie die Interpretation einiger Kennzahlen im Bibliotheksmonitor darauf hin verändert oder kommentiert werden muss, prüft das HBZ derzeit.
  • Kontaktlose Ausleihe: Während der Schließzeiten können zukünftig alle Entleihungen und Besuche gezählt werden.
  • Click & Collect Zeiten in den Jahresöffnungsstunden: Frage 7.2 wird eingeführt. „Haben Sie im Berichtsjahr zusätzliche Angebote der Öffnungszeiten wie z.B. Click and Collect, Bringdienste o.ä. angeboten?“ Die Zählung der Jahresöffnungsstunden bleibt unverändert.
  • Online-Veranstaltungen: Online-Veranstaltungen, die Live stattfinden, können in Frage 94 mitgezählt werden. Die Besucherzählung dieser Veranstaltung wird mit einer neuen Frage 99.2 eingeführt „… davon: Besuche an Online-Veranstaltungen (nur Live-Veranstaltungen)“. Über die Aufrufe von Videomitschnitten etc. wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Weitere Änderungen im Fragebogen:

  • DBS-Frage 34.1 (E-Medien im Verbund): Entscheidung zur Änderung der Feldbenennung: Neue Feldbenennung „E-Medien im eigenen Bestand“ (bisher: „E-Medien im Bestand“)
  • DBS-Frage 35 (E-Medien im Bestand): Entscheidung zur Änderung der Feldbenennung: Neue Feldbenennung „E-Medien – Entleihungen“ (bisher: „E-Medien im Bestand – Entleihungen“)
  • DBS-Frage 38.1 Nutzung lizenzierter virtueller Plattformen (Anzahl der Logins): Entscheidung zur Änderung des Erläuterungstextes: Der bisherige Passus im Erläuterungstext „Hierzu gehören laufend bezogene Plattformen, Dienste und Datenbanken, die als nicht entleihbare Bestände (s. (34)) über einen Server zur Nutzung bereitgestellt werden.“ wird wie folgt geändert: „Hierzu gehören laufend bezogene Plattformen, Dienste und Datenbanken, die über einen Server zur Nutzung bereitgestellt werden.“
  • Abgrenzung Frage 35 zu Frage 38:

Entscheidung zur Änderung des Erläuterungstextes in Frage 35: „E-Medien-Bestand ist Bestand, für den dem Benutzer zeitlich befristeter Zugriff auf E-Books oder andere virtuelle Einzelmedien gewährt wird, für welche die Bibliothek eine zeitlich befristete Benutzung außer Haus ermöglicht (DIVIBib, Ciando oder ähnliche Geschäftsmodelle eingeschlossen), jedoch nicht die weiteren unter (38) erfassten Plattformen, Dienste und Datenbanken und damit auch nicht deren einzelne Datensätze (z.B. Munzinger).“

Ab dem Berichtsjahr 2021 werden auch Daten von Schulbibliotheken erhoben. Bitte beachten Sie dazu diese neuen Fragen im Komplex Schulbibliotheken:

  • DBS-Frage 52 Portalkosten – DBS-Frage 528 Ausgaben für Erwerbung Ergänzung der Definition um Portalkosten bei Schulbibliotheken: Zukünftig werden in Frage 52 auch die Ausgaben von Portalkosten der Schulbibliotheken mitgezählt.
  • Neu: DBS-Frage 529 Anzahl der kombinierten ÖB / Schulbibliotheken

Für Rückfragen steht Ihnen Christina Kaper (christina.kaper(at)brd.nrw.de,
Tel: 0211 475 3508) zur Verfügung.

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