Öffentliche Bibliotheken in NRW dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben. Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in letzter Instanz über die Normenkontrollklage von ver.di gegen die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in NRW entschieden und per Urteil die Klage abgewiesen.
Nachdem schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Münster inhaltlich die Klage zurückgewiesen hatte und die Änderung der Bedarfsgewerbeordnung durch das Bibliotheksstärkungsgesetz in NRW mit Hinweis auf die Funktion von Bibliotheken als Dritte Orte bestätigt hat, hat nun das BVG die Revisionsklage von ver.di mit der Begründung abgewiesen, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Mehr Informationen auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/pm/2024/65#