Die Büchereizentrale Niedersachsen berichtet: „Die gesetzlich geregelte Buchpreisbindung gilt in Deutschland nicht nur für gedruckte Bücher, sondern auch für E-Books. Daher betrifft die Einigung im Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen mehrere europäische Verlage, nach der Online-Händlern in den nächsten zwei Jahren erlaubt wird, den Verkaufspreis für E-Books selbst festzulegen, Deutschland nicht. Der von der EU-Kommission abgesegnete sogenannte Agency-Vergleich, durch den einige Großverlage ihre Preishoheit bei E-Books aufgeben müssen, berührt die Preisbindungsgesetze nicht. Mehr dazu schreibt u. a. buchreport online“
Quelle: BZ-Newsletter 02/2013