Mit Rundschreiben vom 13. Dezember 2013 kündigt der dbv Vereinfachungen beim Antragsverfahren für das Förderprogramm „Lesen macht stark“ an:
- Einführung einer Verwaltungspauschale für die lokalen Bündnisse in Höhe von 5 % der lokalen Fördersumme
- Vereinfachung von Antragsformular und Weiterleitungsvertrag
- Vereinfachung der Verwendungsnachweisprüfung für den dbv
- Teilweise Lockerung der restriktiven Förderregelungen
Das Projektteam des dbv steht gerne für Rückfragen zur Verfügung:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/lesen-macht-stark-lesen-und-digitale-medien.html
Quelle: Brief Dr. Simon-Ritz v. 13.12.13