BuB berichtet jetzt über die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung „Bund“:
„Ab dem 1. Januar 2014 ist eine neue Entgeltordnung des Arbeitgebers »Bund« (EntgO Bund) in Kraft getreten. …. Für Bibliotheksverhältnisse geht es positiv weiter.
…. Was hat sich für FaMIs geändert? ….Eine Eingruppierung kann nun bis zur E 12 erfolgen. Die Kriterien für höhere Eingruppierungen (Bestands- und Ausleihzahlen, Unterstellungen, Leitungsfunktionen) sind zugunsten inhaltlicher Kriterien (Schwierigkeitsgrad, Verantwortung) gestrichen worden….“
Quelle der Ausschnitte: http://www.b-u-b.de/massive-verbesserungen-in-entgeltordnung-bund/
Wir berichteten bereits:
http://oebib.wordpress.com/2013/10/29/einigung-auf-neue-entgeltordnung-bund-erzielt/