Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der USA hat den Antrag der Interessensvertretung der Autoren „Authors Guild“, zur Revision des Urteils der Vorinstanz, im Fall um Googles Digitalisierung von Büchern abgelehnt.
Da somit das Urteil der Vorinstanz Bestand hat, darf Google damit weiterhin Bücher für sein Angebot „Google-Books“ Digitalisieren und öffentlich zugänglich machen.
Die Interessensvertretung war der Meinung Google müsse für diese Art der Aufbereitung von Buchinhalten Lizenzen erwerben. Nach Urteil der Gerichte, fällt diese jedoch unter „Fair Use“ der großzügigeren Amerikanischen Version des Zitatrechtes.