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Demokratische Bildungsarbeit

„Bibliotheken sind Orte gelebter Demokratie: Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet die verfassungsrechtliche Grundlage bibliothekarischer Praxis.“ So beschreibt der dbv die gesellschaftliche Rolle von Bibliotheken. Jetzt wurden zwei Erklärungen veröffentlicht, auf die sich Bibliotheken beziehen können:

In der Weimarer Erklärung für demokratische Bildungsarbeit wird klare Position zur Neutralität und demokratischen Werten bezogen.

„…Dies [demokratische Bildungsarbeit] ist nur möglich, wenn den Menschen in Bildungsveranstaltungen keine politische Meinung aufgedrängt wird, sondern kontroverse Standpunkte zu Wort kommen und Diskussion als ein Prozess der eigenständigen Meinungsbildung begriffen und gefördert wird.“

Bereits Anfang des Jahres wurde die „Gemeinsame Erklärung der Kultusminister der Länder zur kulturellen und künstlerischen Freiheit“ veröffentlicht.

„Es ist das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen. Daher begrüßt die Kulturministerkonferenz Initiativen von Künstlerinnen, Künstlern, Verbänden und Kultureinrichtungen, die die Bewahrung kultureller Freiheit und Vielfalt zum Gegenstand haben. Sie sichert ihnen darüber hinaus die Freiheit zu, sich zu solchen Initiativen aktiv zu bekennen und sie zum Gegenstand der eigenen Arbeit zu machen, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung engagiert verteidigen.“

Die Unterzeichnung der Weimarer Erklärung ist auf ihrer Webseite möglich.

 

 

 

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