Alternative Fördermöglichkeiten

Hier geben wir einen Überblick über weitere Förderprogramme für öffentliche Bibliotheken, Fördervereine und/oder deren kommunale Träger. Diese Liste wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aktionsfonds Notfallallianz Kultur
Kultureinrichtungen, darunter auch Bibliotheken, haben ab sofort die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur zu beantragen. Der Fonds, der mit 135.000 Euro von der Kulturstiftung der Länder und mehreren Ministerien gefördert wird, soll insbesondere kleinere Einrichtungen dabei unterstützen, ein nachhaltiges Risiko- und Gefahrenmanagement zu implementieren und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) betreffen. Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Bis zu 5.000 Euro Förderung für eine Maßnahme.​​​
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Die Antragsfrist variiert je nach Förderbereich.

Aktion Mensch: Digitale Teilhabe / 31.12.24
Die Aktion Mensch unterstützt inklusive Medienprojekte mit bis zu 20.000 Euro, um die digitale Teilhabe für alle zugänglich zu machen. Der Schwerpunkt liegt auf Initiativen für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel der Förderung ist es, diesen Gruppen zu helfen, ihr Recht auf digitale Teilhabe besser wahrzunehmen, ihre Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu stärken, digitale Fähigkeiten zu erweitern und neue Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, um bestehende Barrieren zu überwinden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2024. Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/digitale-teilhabe-fuer-alle

Deutsches Kinderhilfswerk
Jährliche Förderung verschiedener kleinerer Projekte für Kinder aus den Bereichen Kinderpolitik, Medienkompetenz, Kinderkultur und Spielraum.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.

Europa-Schecks
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Projekte, die sich für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Auch Bibliotheken können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen.
Die Antragstellung ist mit Beginn des Kalenderjahres 2024 jeweils zum 1. eines ungeraden Monats möglich. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 3 Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen muss. Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen unter https://mbei.nrw/europa-schecks

Förderprogramm Aller.Land (2023-2030)
Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen sich in verschiedenen ländlichen Regionen längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln, sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen.
Diese Regionen erhalten finanzielle und Inhaltlicher Ressourcen für die Entwicklung eines Netzwerkes und ein Konzept für ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben (kulturelle, künstlerische und kreative).
Am Programm können ausschließlich Regionen teilnehmen, die durch die Länder benannt werden. Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden bzw. Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnenden können nicht als Träger benannt werden.
Die einzureichenden Unterlagen orientieren sich an den Unterlagen, die dann – bei einer Zusage durch das MLV und MKW – auch später bei dem Online-Bewerbungsformular von Aller.Land (bis zum 13.11.) eingereicht werden müssen. Damit soll den Bewerbern eine Doppelarbeit erspart werden.
Die einzureichenden Unterlagen bzw. Informationen sind in diesem Word-Dokument (Interessensbekundung NRW Aller.Land) zusammengefasst:

Informationen im Detail können auch der Anlage „Vorabinformationen für die Einreichung von Unterlagen für die Entwicklungsphase“ von Aller.Land  ab S. 3 entnommen werden:

Für die Bestätigung des Interesses Ihres Landkreises ist dieses Formular zu verwenden: (Vorlage Interessensbekundung Landkreis):

Heimat.Zukunft.NRW (2023-2027)
HEIMAT-SCHECK
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gesellschaft ärmer und eintöniger wäre. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.
HEIMAT-FONDS
Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.​
HEIMAT-ZEUGNIS
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern, und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.

Kultur macht Stark: Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen, zu erreichen und ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Zeitraum der nächsten Ausschreibung für Projekte mit frühestmöglichem Projektstart ab Februar 2025 findet vom 1. September bis 31. Oktober 2024 statt.


Kultur macht Stark: Mein Land – Zeit für Zukunft (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.

Anträge mit einem potentiellen Förderzeitraum bis 31.12.2025 können nach Rücksprache laufend eingereicht werden.

Kultur macht Stark:​ Labs4Future – Kreativlabore für Jugend.Kultur.Digitalität
Labs4Future sind lokale Bündnisse für Bildung junger Menschen zwischen 10 und 18 Jahren. Methoden der kreativ-künstlerischen Medienarbeit unterstützen die Auseinandersetzung mit einer digitalisierten Welt und den damit einhergehenden wertebezogenen Fragestellungen.
Labs4Future können in vier medialen Schwerpunkten umgesetzt werden: Digital Storytelling, Spoken Word, Virtual Reality und/oder Make.Code.Play. Voraussichtlich im März 2025 ist es wieder möglich, Interessenbekundungen für neue Bündnisbildungen einzureichen. Mehr Informationen zur Bündnisbildung gibt es hier.

Start2Act – Präventionsprojekte zu Kinderschutz und (sexualisierter) Gewalt (2024-2026)
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung unterstützt, sichere Umgebungen zu schaffen, die Kinder umfassend vor sexualisierter und anderer Formen von Gewalt schützen. Im Fokus der Förderung stehen Workshops und Veranstaltungsformate, die sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, Reflexionen dazu anregen oder die Sensibilität dafür fördern, sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Es werden drei verschiedene Projekttypen mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 20.000 Euro gefördert. Die Antragsfristen variieren je nach Art des Projekts.

(Stand 06.11.2024)

Weitere Förderprogramme unter: