Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass öffentliche Bibliotheken umstrittene Bücher kennzeichnen dürfen. Die Stadtbücherei Münster hatte zwei Werke als „umstritten“ gekennzeichnet, mit dem Hinweis, dass sie aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit verfügbar sind. Der Antrag eines Autors, diese Kennzeichnung zu entfernen, wurde abgelehnt.
Die Bibliothek bleibt dabei sachlich und erfüllt ihren Bildungsauftrag – Neutralität ist dabei nicht erforderlich. Die Leugnung historischer Fakten in einem der Bücher rechtfertigte die kritische Einordnung.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
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