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Gerichtsbeschluss: Bibliotheken dürfen Bücher mit Einordnungshinweisen versehen

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass öffentliche Bibliotheken umstrittene Bücher kennzeichnen dürfen. Die Stadtbücherei Münster hatte zwei Werke als „umstritten“ gekennzeichnet, mit dem Hinweis, dass sie aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit verfügbar sind. Der Antrag eines Autors, diese Kennzeichnung zu entfernen, wurde abgelehnt.

Die Bibliothek bleibt dabei sachlich und erfüllt ihren Bildungsauftrag – Neutralität ist dabei nicht erforderlich. Die Leugnung historischer Fakten in einem der Bücher rechtfertigte die kritische Einordnung.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Der komplette Artikel hier: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-04/buecherei-umstrittene-buecher-falschinformationen-gericht#cid-75306423

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