Kommentare 0

Fortbildungsbedarf? – Jetzt Fördergelder für Inhouse- bzw. Regional-Schulungen bis 30.09. beantragen

Das Land NRW stellt auch für das Jahr 2026 Fördergelder für Teamfortbildungen (Inhouse-Schulungen) sowie Schulungen zu Fachthemen (Regionalschulungen) bereit. Die Inhouse-Schulungen richten sich an ganze Teams. Die antragsstellende Bibliothek kann diese in Kooperation mit maximal zwei weiteren Bibliotheksteams durchführen, wenn das Team aus weniger als 10 Personen (Mindesteilnehmerzahl) besteht. Regionalschulungen ermöglichen eine Fortbildung zu einem Fachthema aus mindestens vier Bibliotheken. Mindestteilnehmerzahl sind hier ebenfalls 10 Personen.

Das Thema können antragsstellende Bibliotheken bei beiden Fortbildungsarten frei wählen – es muss aber einen bibliotheksfachlichen Bezug haben. Fortbildungen gab es zum Beispiel zu Social-Media-Strategien, Nachhaltigkeit, Entwicklung eines Leitbilds, Strategieentwicklung, Demokratieförderung in Öffentlichen Bibliotheken oder Teamentwicklung.

Die Schulungen können in Präsenz oder Online stattfinden.

Gefördert werden ein- und zweitägige Fortbildungen mit einer finanziellen Bezuschussung von maximal 80%. Die antragsstellende Bibliothek übernimmt die Bereitstellung von Raum und Technik sowie die Verpflegung vor Ort. Schulungen, an denen Nicht-Bibliotheksangehörige teilnehmen, sind nicht zuschussfähig. Die Inhouse- und Regionalschulungen sind eine Kooperation der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW und dem ZBIW der TH Köln. Die Bewerbungsfrist für neue Anträge ist der 30. September 2025.

Die Anträge müssen entweder postalisch oder als Fax eingehen. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an Sarah Potzkei-Sparla (Sarah.Potzkei-Sparla@brd.nrw.de/Tel. 0211 / 475-3667) oder Silke Keßler (Silke.Kessler@brd.nrw.de/Tel. 0211/475-4839 wenden. Alle Vordrucke für Anträge sowie weitere Hinweise zur Antragstellung unter: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/oeffentliche-bibliotheken/personalqualifizierung

Schreibe eine Antwort