Antragstellung
1. Wer ist Antragsteller/Antragstellerin?
Bitte beachten Sie, dass im Antragsverfahren als Antragsteller/in der Träger der Öffentlichen Bibliothek eingetragen werden muss, der rechtlich für die Umsetzung der Förderung verantwortlich ist. Im Fall von Kommunen ist dies die Stadt/Gemeinde, vertreten durch den/die (Ober-)Bürgermeister/in (nicht die Stadtbibliothek selbst). Im Fall von kirchlichen Trägern ist dies die Kirchengemeinde, bei privaten Trägern der/die Geschäftsführer/-in. Diese Angaben sind sowohl im Antragsformular als auch im Formular „Anlage zum Antrag auf Landesförderung – Ergänzende Erklärungen“ zu vermerken.
2. Welche Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen?
Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind ein detaillierter Kostenplan, das Formular „Anlage zum Antrag auf Landesförderung – Ergänzende Erklärungen“ sowie eine ausführliche Projektbeschreibung einzureichen. Wird der Antrag von einer Kommune im Haushaltsicherungskonzept (HSK) gestellt, ist zusätzlich eine Stellungnahme der Kämmerei sowie ggfs. des Landrates über die Sicherstellung des Eigenanteils zur Finanzierung des Projektes beizufügen.
3. Muss der Antrag im Original eingereicht werden?
Ab dem Jahr 2025 ist das Schriftformerfordernis entfallen, so dass die Anträge nicht mehr unterschrieben im Original per Post eingereicht werden müssen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Portal „Kultur.Web“.
Da für die Bearbeitung des Förderantrags weiterhin ein unterschriebener Antrag benötigt wird, muss der von der unterschriftsberechtigten Person (dies ist i.d.R. nicht die Bibliotheksleitung) unterzeichnete Antrag eingescannt und mit den anderen Anlagen in Kulturweb hochgeladen werden.
4. Welche Angaben müssen im Kostenplan enthalten sein?
Im Kostenplan müssen alle Einnahmen- und Ausgabenpositionen für das Projekt detailliert aufgeführt werden. Bei mehrjährigen Projekten sind diese Positionen zusätzlich nach einzelnen Jahren getrennt darzustellen.
Bei den Ausgaben sind alle Gegenstände, die beschafft werden sollen, mit der jeweiligen Stückzahl sowie die Gesamtsumme für die jeweilige Ausgabenposition aufzuführen. Für die Anschaffung von Medien sowie Lizenzen genügt die Angabe des Gesamtbetrags.
Bei den Einnahmen sind alle Einnahmepositionen aufzuführen, die zur Finanzierung des Projektes bestehen (Eigenanteil des Trägers/Spenden, Leistungen Dritter usw.) Die im Kostenplan gemachten Angaben müssen mit den im Antragsformular eingetragenen Summen zur Projektfinanzierung übereinstimmen und den inhaltlichen Angaben in der Projektbeschreibung entsprechen.
5. Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Die Anträge sind bis zum 31. Oktober für das nachfolgende Haushaltsjahr über das Online-Portal „Kultur.Web“ einzureichen.
Mittelabrufe
1. Bis wann müssen individuelle Mittelabrufe für das jeweilige Haushaltsjahr bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW, spätestens eingegangen sein?
Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sind individuelle Mittelabrufe bis spätestens zum 7. November eines jeden Projektjahres per E-Mail bei der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken einzureichen. Das gewünschte Auszahlungsdatum (letztes Datum 31.12.) kann angegeben werden.
2. Müssen die Mittelabrufe postalisch eingereicht werden?
Nein. Es genügt, wenn diese per E-Mail übermittelt werden.
3. Bis wann können Mittel ausgezahlt werden?
Haushaltsmittel können bis zum 31. Dezember des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt werden. Mittel, die bis zu diesem Stichtag nicht abgerufen wurden, verfallen und können im nachfolgenden Haushaltsjahr nicht mehr abgerufen werden. Auch für mehrjährige Projekte gilt, dass die für das Projektjahr vorgesehenen und nicht abgerufenen Haushaltsmittel verfallen.
Eine Verschiebung der für das jeweilige Haushaltsjahr festgelegten Haushaltsmittel in ein anderes Projektjahr ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist es bei mehrjährigen Projekten nicht möglich, die für das jeweilige Haushaltsjahr vorgesehenen Haushaltsmittel für die nachfolgenden Haushaltsjahre im bereits laufenden Jahr abzurufen.
Verwendungsnachweis
1. Welche Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis einzureichen?
Zusätzlich zum Verwendungsnachweis-Formular ist ein Sachbericht und eine Rechnungsaufstellung inkl. des Datums, an dem die Rechnung bezahlt wurde, einzureichen. Der zahlenmäßige Nachweis im Verwendungsnachweis-Formular sowie die Rechnungsaufstellung sind gemäß dem letzten eingereichten und genehmigten Kostenplan zu strukturieren. Des Weiteren sind die im Zuwendungsbescheid unter den Nebenbestimmungen aufgeführten Unterlagen beizufügen.
2. Müssen Rechnungsbelege pauschal mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden?
Nein. Rechnungsbelege sind ausschließlich auf ausdrückliche Aufforderung unsererseits einzureichen.