Hier geben wir einen Überblick über weitere Förderprogramme für öffentliche Bibliotheken, Fördervereine und/oder deren kommunale Träger. Diese Liste wird von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aktionsfonds Notfallallianz Kultur
Kultureinrichtungen, darunter auch Bibliotheken, haben ab sofort die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur zu beantragen. Der Fonds, der mit 135.000 Euro von der Kulturstiftung der Länder und mehreren Ministerien gefördert wird, soll insbesondere kleinere Einrichtungen dabei unterstützen, ein nachhaltiges Risiko- und Gefahrenmanagement zu implementieren und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken.
Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) betreffen. Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Bis zu 5.000 Euro Förderung für eine Maßnahme.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Die Antragsfrist variiert je nach Förderbereich.
Deutsches Kinderhilfswerk
Jährliche Förderung verschiedener kleinerer Projekte für Kinder aus den Bereichen Kinderpolitik, Medienkompetenz, Kinderkultur und Spielraum.
Kein Kommunaler Antragssteller möglich, Anträge können aber über den Bibliotheksförderverein gestellt werden.
Europa-Schecks
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Projekte, die sich für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Auch Bibliotheken können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen.
Die Antragstellung für 2025 ist geöffnet. Die nächste Bewerbungsfrist für die Europa-Schecks 2025 ist der 1. Februar 2025.
Aus den Erfahrungen des ersten Jahres haben wir einige Anpassungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen, um stärker auf die Bedarfe unserer Europaengagierten eingehen zu können.
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:
1. Dezember 2024
1. Februar 2025
1. April 2025
1. Juni 2025
1. August 2025
Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen unter https://mbeim.nrw/europa-schecks
Förderung von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten
Im Dezember 2024 startet das Bundesumweltministerium das Programm „Reparieren statt Wegwerfen“. Es unterstützt gemeinnützige Reparatur-Initiativen bei der Anschaffung von Werkzeugen, Maschinen und Ausstattung. Förderfähig sind Investitionen, Fortbildungen sowie der Unterhalt von Werkstätten und Veranstaltungen. Über drei Millionen Euro stehen in der ersten Förderrunde bereit. Gemeinnützige Vereine können bis zu 3.000 Euro beantragen. Ab 2025 sollen auch nicht-vereinsgebundene Initiativen gefördert werden. Das Programm läuft bis Anfang 2026.
Mehr Informationen auf der Website des Bundesumweltministeriums: https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/faq-foerderprogramm-reparieren-statt-wegwerfen
Heimat.Zukunft.NRW (2023-2027)
HEIMAT-SCHECK
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gesellschaft ärmer und eintöniger wäre. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.
HEIMAT-FONDS
Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.
HEIMAT-ZEUGNIS
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern, und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.
Kultur macht Stark: Mein Land – Zeit für Zukunft (2023-2027)
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren.
Anträge mit einem potentiellen Förderzeitraum bis 31.12.2025 können nach Rücksprache laufend eingereicht werden.
Kultur macht Stark: Labs4Future – Kreativlabore für Jugend.Kultur.Digitalität
Labs4Future sind lokale Bündnisse für Bildung junger Menschen zwischen 10 und 18 Jahren. Methoden der kreativ-künstlerischen Medienarbeit unterstützen die Auseinandersetzung mit einer digitalisierten Welt und den damit einhergehenden wertebezogenen Fragestellungen.
Labs4Future können in vier medialen Schwerpunkten umgesetzt werden: Digital Storytelling, Spoken Word, Virtual Reality und/oder Make.Code.Play. Voraussichtlich im März 2025 ist es wieder möglich, Interessenbekundungen für neue Bündnisbildungen einzureichen. Mehr Informationen zur Bündnisbildung gibt es hier.
Start2Act – Präventionsprojekte zu Kinderschutz und (sexualisierter) Gewalt (2024-2026)
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung unterstützt, sichere Umgebungen zu schaffen, die Kinder umfassend vor sexualisierter und anderer Formen von Gewalt schützen. Im Fokus der Förderung stehen Workshops und Veranstaltungsformate, die sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, Reflexionen dazu anregen oder die Sensibilität dafür fördern, sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Es werden drei verschiedene Projekttypen mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 20.000 Euro gefördert. Die Antragsfristen variieren je nach Art des Projekts.
„Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“
Das Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes will Kulturinstitutionen in Großstädten zur konzeptionellen Neuausrichtung zugunsten einer stärkeren gesellschaftlichen Verankerung ermutigen. Dafür werden im Rahmen einer Orientierungsphase (2025–2027) zunächst bis zu 50 Projekte mit jeweils 50 000 Euro in diesem innovativen Suchprozess unterstützt, welcher von Beratungs- und Vernetzungsangeboten sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten begleitet wird.
Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, um ausgewählte Vorhaben anschließend zu realisieren. Bewerben können sich Kulturinstitutionen (auch im Verbund) und Kommunen als ihre Träger, um gemeinsam zukunftsweisende Ideen zu entwickeln.
Die Bewerbungsfrist für „Übermorgen“ endet am 14. März 2025, 20:00 Uhr.
Mehr Informationen auf dieser Website https://bureau-ritter.de/foerderprogramm/uebermorgen
(Stand 11.01.2025)
Weitere Förderprogramme unter:
- Medienanstalten NRW
- Förderprogramme vom dbv
- Bibliotheksportal
- Makura: Online-Portal der Kulturstiftung der Länder mit deutschlandweitem Überblick zu Förderprogrammen und Wettbwerben
- Förderdatenbank Bund, Länder, EU
- Informationsplattform „Ressourcing Libraries: Connecting Libraries to EU Ressources“ (RL:EU)