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Der EU AI Act – Kompass im Umgang mit KI (Teil 2 KI-Reihe)

Chatbots können heute bereits einfache Anfragen von Nutzer*innen beantworten – etwa zu Öffnungszeiten, Medienverfügbarkeit oder Veranstaltungsterminen, wie beim VÖBB-Chatbot der Bibliothek Berlin. Auch KI-gestützte Tools zum Schreiben von Pressemitteilungen oder zur Planung von Veranstaltungen können bei der Arbeit unterstützen. Aber kann man KI als Organisation einfach so verwenden? Ohne Schulung oder Kennzeichnung?

Vier Risikokategorien von KI

Seit 1. August 2024 gilt mit dem EU AI Act das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat damit einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Risiken für Menschen und Gesellschaft zu begrenzen.

Der EU AI Act teilt KI-Tools in vier Risikokategorien ein:

KategorieSymbolBeispieleRechtliche Pflichten / Folgen
Minimales Risiko🟢Schreib- oder Übersetzungsassistenten, Spamfilter, KI in VideospielenKeine speziellen Auflagen außer bestehenden Gesetzen
Begrenztes Risiko🟡Chatbots, Empfehlungssysteme, DeepfakesTransparenzpflichten: Nutzer*innen müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder KI-Inhalte sehen
Hohes Risiko🟠KI in Medizinprodukten, Personalwesen (z. B. Bewerbungsscreening), Bildung (z. B. Prüfungsbewertung), Justiz, Migration, kritische InfrastrukturenStrenge Anforderungen: Risikomanagement, hochwertige Daten, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Robustheit, Genauigkeit, Transparenz
Inakzeptables Risiko🔴Social Scoring, manipulative Systeme, bestimmte biometrische Echtzeit-ÜberwachungVerboten – Einsatz nicht zulässig


Nationale Behörden überwachen die Einhaltung. Verstöße können zu hohen Geldbußen führen (bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes).

Anforderungen an KI-Kompetenzen („AI Literacy“)

Der EU AI Act verpflichtet Anbieter und Verwender von KI-Systemen dazu, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenzen („AI Literacy“) bei ihrem Personal sicherzustellen. Darunter versteht das Gesetz Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme informiert zu nutzen, Chancen und Risiken einzuschätzen und sich möglicher Schäden bewusst zu sein. Das erforderliche Kompetenzniveau hängt dabei von den Aufgaben, dem Kontext und dem Einsatzbereich des jeweiligen KI-Systems ab.

Für Bibliotheken bedeutet dies: Mitarbeitende, die KI-Anwendungen einsetzen – etwa Chatbots, Empfehlungssysteme oder Planungstools – müssen in einem Umfang geschult werden, der ihnen eine verantwortungsvolle und transparente Nutzung dieser Systeme ermöglicht.

Aber was bedeutet das konkret?

Für Bibliotheken folgt daraus in der Praxis:

1. Interne Anforderungen (Mitarbeitende)

  • Basiswissen zu KI: Mitarbeitende verstehen, wie die eingesetzten Systeme (z. B. Chatbot, Bildgenerierung, Empfehlungssysteme) grundsätzlich funktionieren.
  • Kompetenz im Umgang: Sie können Ergebnisse interpretieren, typische Fehler (Bias, Halluzinationen, eingeschränkte Datenbasis) erkennen und den Nutzer*innen transparent machen.
  • Transparenzpflicht erfüllen (ab 02.08.26): Sie wissen, wie sie kenntlich machen müssen, dass es sich um KI-generierte Inhalte handelt.
  • Verantwortung & Aufsicht: Sie bleiben Ansprechpersonen für Nutzer*innen und übernehmen die Kontrolle – KI ersetzt keine menschliche Entscheidungshoheit.
  • Fortbildung & Aktualisierung: Schulungen, Leitfäden oder interne Standards, damit das Wissen aktuell bleibt.

2. Organisatorische Maßnahmen

  • Richtlinien entwickeln: Interne Handreichungen, wie KI-Tools in der Bibliothek eingesetzt werden dürfen (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen).
  • Dokumentation: Wer nutzt welches KI-System, in welchem Umfang, mit welchem Ziel?
  • Ansprechpersonen benennen: Für Rückfragen von Nutzer*innen und für den Umgang mit Problemen.

3. Optionale Erweiterung (Service für Nutzer*innen)

  • Informations- und Schulungsangebote: Bibliotheken können Workshops oder Infoveranstaltungen anbieten, um Nutzer*innen im kritischen Umgang mit KI zu stärken.
  • Medienpädagogische Rolle: Bibliotheken profilieren sich als Orte, an denen digitale und KI-Kompetenzen vermittelt werden.

Fazit

Mit dem EU AI Act liegt seit 2024 erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa vor. Für Bibliotheken bedeutet das: Der Einsatz von KI ist möglich und sinnvoll, er muss aber im Einklang mit den Vorgaben erfolgen. Dazu gehört vor allem die Einhaltung von Transparenzpflichten, die Schulung von Mitarbeitenden im verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen und die Berücksichtigung der jeweiligen Risikokategorie.

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Wettbewerb „Team Award Information Professionals (TIP)“ 2026 / 13.03.26

Der Team Award Information Professionals (TIP) zeichnet drei studentische Teamleistungen aus, die einen innovativen Beitrag zur konkreten Lösung von Fragestellungen der digitalen Transformation in der Berufspraxis von Bibliotheken und Informationseinrichtungen liefern.

Der Preis wird von b.i.t. Online, Schweitzer Fachinformationen und der Konferenz der bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen (KIBA) verliehen und ist mit jeweils 800 Euro und Reisekosten dotiert.

Antragsberechtigt sind studentische Projektteams an bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Projektarbeit darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Einreichungen sind laufend, spätestens jedoch bis zum 13. März 2026 unter tip@b-i-t-online.demöglich.

Die Preisverleihung und Präsentation der ausgezeichneten Projekte findet während der 114. BiblioCon vom 19. bis zum 22. Mai 2026 in Berlin statt.

Weitere Informationen auf dieser Website https://www.b-i-t-online.de/daten/tipaward.php

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8. Forum Bibliothekspädagogik / 09.-10.01.26

Das 8. Forum Bibliothekspädagogik “Bildung für Morgen: Medienpädagogik trifft Lernraumgestaltung” findet am 09./10. Januar 2026 in der Zentralbibliothek Düsseldorf im KAP1 statt und wird von der TH Köln in Kooperation mit dem Berufsverband Information Bibliothek (BIB) ausgerichtet.

Worum geht es inhaltlich?

In der heutigen digitalen Welt gewinnt die Medienpädagogik zunehmend an Bedeutung. Die Fähigkeit, Medien kompetent zu nutzen und kritisch zu hinterfragen, ist zu einer wichtigen Schlüsselkompetenz geworden. Bibliotheken bieten bereits seit vielen Jahren vielfältige Angebote für diverse Zielgruppen an, um den Aufbau von Medienkompetenz zu unterstützen.

Die Gestaltung von Lernräumen spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle, da sie die Lern- und Arbeitsumgebung schafft, in der Kompetenzen erworben und vertieft werden können. Eine planerisch gut durchdachte Lernraumgestaltung fördert kollaboratives Lernen und bietet flexible, auf die Bedürfnisse der Nutzenden abgestimmte Umgebungen. Bibliotheken sind auch in diesem Bereich wegweisend, sie stellen moderne Lern- und Arbeitsräume bereit, die sowohl individuelles Lernen als auch Gruppenarbeit unterstützen.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich unter: 
https://www.bib-info.de/fortbildung/forum-bibliothekspaedagogik/8-forum-bibliothekspaedagogik

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Webinare Fachstellenforum

Am Dienstag, den 21. Oktober 2025, von 9:00 bis 11:00 Uhr werden die vier Beiträge des diesjährigen Fachstellenforums im Rahmen der Bibliocon zum Themenblock Digital & kreativ“ gezeigt.

Am Donnerstag, den 27. November 2025, von 9:00 bis 11:00 Uhr werden die vier Beiträge zum Themenblock „Orte gelebter Demokratie“ wiederholt.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, und es gibt keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl.

Die Teilnahme über ZOOM ist an beiden Terminen über folgenden Link möglich:
👉 https://eu02web.zoom-x.de/j/63915668866?pwd=DGyw8owCKJteOEUl-WQV2AeFhkKXHtz.1

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TikTok BookAwards / 18.10.25

Auf der Frankfurter Buchmesse werden am 18. Oktober zum dritten Mal die TikTok BookAwards in verschiedenen Kategorien verliehen. Ab 2025 wird die Kategorie „Indie Buchhandlungen“ um die „Bibliothek des Jahres“ erweitert.

Ausgezeichnet werden Buchhandlungen und Bibliotheken, die mit ihren Videos kreative Inhalte teilen und die TikTok-Community mit besonderen Konzepten begeistern. Damit soll sichtbar gemacht werden, dass Bibliotheken heute wichtige, lebendige Treffpunkte für ihre Community sind. Unter den Nominierten befindet sich auch die Stadtbibliothek Heilbronn.

Mehr Informationen auf dieser Website https://www.boersenblatt.net/news/preise-und-auszeichnungen/nominierungen-neue-kategorie-und-prominente-jury-stehen-fest-390071

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Mikroförderprogramm für Ehrenamt / 15.10.25

Ehrenamtlich geführte Organisationen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen (über PLZ prüfbar) können bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eine Förderung von bis zu 1.500 Euro erhalten, um ihre Freiwilligen und deren Arbeit zu unterstützen.

Für Projekte, die noch im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen, endet die Einreichfrist am 15. Oktober. Anträge für Projektvorhaben im Jahr 2026 können voraussichtlich ab Anfang Januar gestellt werden.

Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

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Save the Date: Neue Perspektiven auf KI in Bibliotheken 2026 / 10.03.26

Nach der ersten virtuellen Konferenz im Mai 2025 findet am 10. März 2026 eine zweite Veranstaltung zum Thema „Künstliche Intelligenz und Bibliotheken“ statt. Im Mittelpunkt stehen Projekte und Fragestellungen, die bisher weniger Beachtung in der KI-Debatte gefunden haben. Dabei werden auch Perspektiven aus Museen, Archiven sowie von Forschenden aus Südamerika, Afrika und China vorgestellt. Darüber hinaus werden mögliche politische Handlungsbedarfe, etwa im Hinblick auf geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in Bibliotheken, diskutiert. Veranstaltet wird die Konferenz von der Gesellschaft für Information und Wissen e.V. (DGI), der Technischen Hochschule Wildau, dem Wildau Institute of Technology und dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv).

Mehr Informationen auf dieser Website https://www.bibliotheksverband.de/ki-tagung-2026

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Netzwerktreffen Baukulturelle Bildung / 12./13.11.25

Das jährliche Treffen bringt Fachpersonen und Interessierte aus dem Bereich der Baukultur sowie angrenzenden Disziplinen zusammen – aus Praxis, Projekten und Wissenschaft. Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und eigene Themen, Fragen oder Projektideen vorzuschlagen.

Die Veranstaltung wird im Barcamp-Format durchgeführt: Die Agenda entsteht vor Ort auf Basis der eingebrachten Beiträge. Dadurch entsteht ein offener Rahmen für Austausch, methodisches Ausprobieren und die gemeinsame Weiterentwicklung baukultureller Bildungsansätze – von Aspekten der gebauten Umwelt und Mensch-Raum-Beziehungen bis hin zu Themen wie dritte Räume, Beteiligung, soziale Gerechtigkeit, Klima und Umwelt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://kulturellebildung.de/A084

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Schweden: Recht auf Schulbibliothek mit Personal

Seit dem 1. Juli 2025 haben alle Schüler und Schülerinnen in Schweden einen gesetzlichen Anspruch auf den Zugang zu einer Schulbibliothek sowie auf ausreichend qualifizierte Schulbibliothekarinnen. Ab 2026 stellt der Staat dafür jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung. Jede Schule bzw. jeder Schulträger ist verpflichtet, einen Bibliotheksplan zu entwickeln, in dem festgelegt wird, wie die Ziele der Schulbibliothek umgesetzt werden, wie deren Betrieb organisiert ist und welchen Beitrag sie zum Lernen der Schüler*innen leistet.

Quelle: https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2024/11/nu-far-alla-elever-ratt-till-bemannade-skolbibliotek2/

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Fördermaßnahmen zur Prävention sexueller Gewalt / 24.10.25

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt Projekte, die durch präventive Ansätze den Schutz von Kindern stärken und fachliche Expertise fördern. Gefördert werden insbesondere langfristig angelegte Vorhaben in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachkräften – zum Beispiel künstlerisch-kulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen oder Fortbildungen für Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Honorarkräfte und Eltern. Träger können Fördermittel von bis zu 8.000 Euro beantragen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026. Einsendeschluss für Anträge ist der 24. Oktober 2025.

Mehr Informationen auf dieser Website https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung/