Die CDU-Landtagsfraktion hat am 8. März 2016 in einer Presseerklärung den Entwurf für ein Landesbibliotheksgesetzt vorgestellt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt alle Bibliothekssparten. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Fördermittel ins Gespräch gebracht.
Alle Artikel in der Kategorie “Aus Verbänden und Institutionen”
vbnw: SchreibLand NRW
Seit Anfang 2016 bieten 14 Öffentliche Bibliotheken Schreibwerkstätten für Kinder und Jugendliche an. Initiatoren des durch Landesmittel geförderten Projektes „SchreibLand NRW“ sind der vbnw und das Literaturbüro NRW. Der vbnw stellt auf seiner Internetseite Flyer und Plakate zur freien Verfügung. Diese können ausgedruckt werden um in den Bibliotheken für das Schreibland NRW zu werben.
Auch Institutionen und Organisationen außerhalb des Bibliothekswesens, die Schreibwerkstätten durchführen, können ihre Angebote auf der Webseite des SchreibLandes NRW einstellen.
Quelle: vbnw E-Mail-Nachrichten 2-2016
Marktstudie zu E-Book-Ausleihen in Bibliotheken
Wie wirkt sich der Verleih von E-Books durch Bibliotheken auf die E-Book-Verkäufe der
Verlage aus? Zuletzt sollte eine gemeinsame Marktstudie für Klarheit sorgen. Die geplante
Analyse zur Bibliotheksausleihe von E-Books, die Börsenverein und Deutscher Bibliotheksverband bereits im vergangenen Jahr vorlegen wollten, wurde aber verschoben und soll in diesem Frühjahr starten.
http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2016/01/25/nutzen-oder-schaden.htm
„Lizenzen müssen kalkulierbar bleiben“
Beim E-Book-Verleih durch Bibliotheken setzt der Entwurf zum Urhebervertragsrecht
Verlage durch eine strengere Verpflichtung zur nutzungsabhängigen Honorierung unter
Druck. Frank Simon-Ritz, Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV), erklärt im buchreport-Gespräch, warum die Bibliotheken weiter an einer Pauschalvergütung festhalten wollen.
http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2016/01/26/lizenzen-muessen-kalkulierbar-bleiben.htm
Neue Expertengruppe zu Leistungsmessung und- vergleich
Der dbv und das hbz haben im letzten Jahr mit Beendigung des BIX-Bibliotheksindex vereinbart, dass ein Expertengremium ins Leben gerufen werden soll, das sich mit der Entwicklung von sinnvollen Erweiterungen der DBS im Bereich des Leistungsvergleichs und des Qualitätsmanagements in Bibliotheken befassen soll.
Die Expertengruppe wurde nun einberufen und besteht aus folgenden Personen:
- Dr. Andreas Brandtner, Universitätsbibliothek Mainz
- Prof. Dr. Arend Flemming, Städtische Bibliotheken Dresden
- Prof. Dr. Simone Fühles-Ubach, Fachhochschule Köln
- Agnes Südkamp-Kriete, Büchereizentrale Niedersachsen
- Dr. Joachim Kreische, Universitätsbibliothek Dortmund
- Prof. Cornelia Vonhof, Hochschule der Medien Stuttgart
- Ulla Wimmer, Humboldt-Universität zu Berlin
Erste Erweiterungsvorschläge sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Diese werden mit dem hbz, dem Bundesvorstand des dbv und weiteren relevanten Gremien abgestimmt und sollen bis Ende 2017 implementiert werden. Die Anwendung der Erweiterungen ist für 2018 angestrebt.
Die Koordination der Expertengruppe übernimmt Kathrin Hartmann (dbv) in Zusammenarbeit mit Ina Foltin (hbz, DBS-Redaktion). Die erste Sitzung findet am 29.02.2016 statt.
Auf den Seiten des Bibliotheksportals finden sich ab sofort aktuelle Informationen über die Arbeit des Gremiums, sowie zukünftige Sitzungsprotokolle.
dbv: Stellungnahme zur Künstlervergütung
Der Deutsche Bibliotheksverband hat Ende 2015 zu einem Referentenentwurf des BMJV
für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ eine Stellungnahme abgegeben. Er unterstützt nachdrücklich das Vorhaben des BMJV, in Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern mehr Parität herzustellen. Das gilt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich, wo die Autoren oftmals sogenannte Total-Buyout-Bedingungen von Kernzeitschriften in Kauf nehmen müssen.
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2015_12_dbv-Stellungnahme_Urhebervertragsrecht.pdf
NRW 4.0 – Digitaler Neustart
Die Landesregierung NRW weist mit ihrer Initiative „NRW 4.0 – Digitaler Neustart“ auf die notwendige Anpassung rechtlicher Vorschriften an die digitale Welt hin. Vom 11. November 2015 bis zum 10. Februar 2016 hatte jeder Bürger die Möglichkeit, sich an einer Online-Befragung zum Digitalen Neustart des BGB zu beteiligen.
https://www.digitaler-neustart.de/justiz/de/home
Der vbnw hat jetzt auf seiner Homepage Forderungen zum Thema Nutzung von E-Books und anderer digitaler Materialien für die NRW-Bibliotheken in einer Stellungnahme an die Landesregierung veröffentlicht und bezieht sich dabei auf die o.g. Initiative der Landesregierung NRW.
http://www.bibliotheken-nrw.de/projekte/stellungnahme-e-books/
IFLA: Statement on Public Lending Right (PLR) akutalisiert
IFLA’s Governing Board hat am 9.12.2015 eine aktualisierte Fassung der Erklärung zum Verleihrecht (PLR) genehmigt. Die Aktualisierung berücksichtigt jetzt auch den Themenkomplex eBooks.
Zur Erklärung in englischer Sprache.
Neue Studie über Förderpotenzialen von Kultur im ländlichen Raum
Das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft hat mit seiner Studie über das Thema Förderpotenzial im ländlichen Raum die Aktivitäten und Infrastrukturen im ländlichen Raum untersucht. Diese Studie umfasst 51 Programme des Bundes, der Länder, der EU sowie anderer öffentlicher und privater Träger. Ziel der Untersuchung waren die Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Räumen.
Die Studie ist online einzusehen.
Quelle: Bibliotheksportal
Julia Rittel im vbnw-Vorstand
Birgit Langshausen von der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW bei der Bezirksregierung Düsseldorf, hat ihre Tätigkeit im Dezernat 20 „Unterbringung von Flüchtlingen“ in der Bezirksregierung Düsseldorf auf eigenen Wunsch für weitere zwei Jahre verlängert. Aus diesem Grund scheidet sie aus dem Vorstand des vbnw aus. Für sie wird Julia Rittel, die am 1. Februar 2016 ihren Dienst in der Fachstelle aufnimmt, in den Vorstand des vbnw aufgenommen. Julia Rittel hat langjährige Berufserfahrung im Bereich der Öffentlichen Bibliotheken sowie der Schulbibliotheken.
Quelle: vbnw-Newsletter Januar 2016