Alle Artikel in der Kategorie “Förderprogramme

Hinweise und Informationen zu Förderprogrammen für Bibliotheken

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Förderung von Lesungen ukrainischer Autor*innen / 12.02.24

Das Goethe-Institut Ukraine gewährt finanzielle Unterstützung von bis zu 2.000 Euro für Lesungen ukrainischer Autorinnen in Deutschland. Bis zum 12.02.2024 können sich Bibliotheken, Buchhandlungen, Literaturhäuser oder Leseinitiativen um diese Förderung bewerben. Das Ziel besteht darin, deutsche Leserinnen mit der ukrainischen Literatur bekannt zu machen und den Austausch zwischen deutschen Leserinnen und ukrainischen Autorinnen zu fördern. Mehr Informationen auf der Website des Goethe-Instituts: https://www.goethe.de/ins/ua/de/kul/uap/—.html

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Neue Ausschreibungsphase des dbv-Förderprogramms „Gemeinsam digital!“

Die nächste Ausschreibungsphase des dbv-Förderprogramms „Gemeinsam digital! Kreativ mit Medien” findet vom 01.03. bis zum 30.04.2024 statt. Projekte der digitalen Leseförderung, die gemeinsam mit zwei Partnern durchgeführt werden, können mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Start der Projekte ist ab September 2024 möglich. Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien

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Ausschreibung Förderprogramm „Allzeitorte“

Das Programm „Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH und des Bundesverbands Soziokultur e.V. will Menschen die Möglichkeit geben, den Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft wieder selbst zu erfahren. Dabei sollen Projekte und Aktionen dort stattfinden, wo Menschen sich häufig und gerne aufhalten: an Alltags- oder Freizeitorten. Das können Räumlichkeiten zivilgesellschaftlicher Vereine und Verbände wie Feuerwehr, Fußball- und Schützenverein, Schrebergärten, Landfrauen und Elterngruppen sein, aber auch kommerzielle öffentliche Orte wie Eckkneipen, Einkaufszentren, Fitnessstudios, Shisha-Bars und Tankstellen.

Tridems aus Betreiber*innen von Kultur-, Alltags- oder Freizeitorten, politischer Bildung und Soziokultur können eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten, um gemeinsam mit den Besucher*innen den Mehrwert von Demokratie praktisch und gestalterisch erlebbar zu machen. Die Antragsstellung ist mit einer Ideenskizze vom 15.01. bis zum 10.03.2024 möglich. 

Mehr Informationen unter https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/allzeitorte

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Neue Landesinitiative: Jetzt Europa-Schecks beantragen

Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Auch Bibliotheken können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen.

Ob in Form einer Podiumsdiskussion, eines Social-Media-Projekts, ob als Ausstellung, Theaterstück oder als grenzüberschreitende Begegnung – die Europa-Schecks sollen die Vielseitigkeit des europäischen Engagements anerkennen und stärken. Damit die Landesinitiative vielen Akteurinnen und Akteuren offensteht, ist die digitale Antragstellung so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Zudem wird für die Europa-Schecks kein finanzieller Eigenanteil benötigt, sodass auch kleinere Strukturen zu einer Bewerbung ermutigt werden. 

Die Landesinitiative startet sofort. Die erste Antragsfrist für die Europa-Schecks war der 15. November 2023, die nächste ist der 1. Januar 2024. Die Bewerbung ist dann also laufend zu sechs Stichtagen jeweils am 1. eines ungeraden Monats im Jahr möglich. Teilnahmebedingungen, Erläuterungen zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen unter https://mbei.nrw/europa-schecks

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Kulturstiftung des Bundes schreibt nächste Förderrunde für Fonds Zero aus

Bis zum 24.1.2024 können Kultureinrichtungen aller Sparten künstlerische Projekte zur  Förderung einreichen – zum Beispiel für Ausstellungen und Produktionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik und Literatur oder auch interdisziplinäre Festivals.

Den Prinzipien Vermeiden, Reduzieren und Kompensieren folgend sollen die Projekte klimaneutral produziert werden. Eine thematische Auseinandersetzung mit Klima und Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich – aber natürlich erlaubt.

Zusätzlich bietet das Programm den Projektträgern die Möglichkeit sich zu vernetzen und an Fortbildungen rund um Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb teilzunehmen.

Für alle Interessierten bietet die Kulturstiftung Online-Beratungstermine zur Antragstellung an: 4.12.2023, 15.1.2024, je 10–11:30 Uhr

Infos zum Programm sowie den Link zum Online-Antragsformular unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/zero

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Bürgerfonds fördert deutsch-französische Projekte

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert alle, die sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen. Er berät, vernetzt und finanziert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft in Europa in der Breite der Bevölkerung erlebbar machen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Begegnungen über Generationen und Grenzen hinweg ermöglichen.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds ist bezüglich der Formate und Themen sehr breit aufgestellt, ist niedrigschwellig und steht allen Akteuren der Zivilgesellschaft offen. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Mehr Informationen unter
https://www.buergerfonds.eu/foerdermoeglichkeiten

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Verlängerung des Förderprogramms „Zero“

Mit dem Förderprogramm „Zero“ will die Kulturstiftung des Bundes (KSB) das Thema „Nachhaltigkeit“ innerhalb des Kulturbereichs stärken. Dabei bietet das Programm nicht nur finanzielle Förderung, es unterstützt darüber hinaus die Kompetenzentwicklung in bzw. Austausch und Netzwerkbildung zwischen Kultureinrichtungen. Das Programm wurde nun bis 2027 verlängert, es stehen weitere vier Millionen Euro für klimaneutrale Kulturprojekte zur Verfügung. Die Antragsfrist wird in Kürze auf der Website der KSB bekanntgegeben: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/klima_und_nachhaltigkeit/detail/zero_klimaneutrale_kunst_und_kulturprojekte.html  

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Förderprogramm Aller.Land für ländliche Regionen / 01.10.23

Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen in verschiedenen ländlichen Regionen längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln, sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen. Ausgewählte Regionen erhalten finanzielle und Inhaltlicher Ressourcen für die Entwicklung eines Netzwerkes und ein Konzept für ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben (kulturelle, künstlerische und kreative).
Am Programm können ausschließlich Regionen teilnehmen, die durch die Länder benannt werden. Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich. Träger aus NRW richten ihre Bewerbung bitte bis zum 01.10.2023 an Daniela.Weiss@mkw.nrw.de. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden bzw. Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnenden können nicht als Träger benannt werden. Mehr Informationen zum Förderprogramm unter https://fachstelle-oeffentliche-bibliotheken.nrw/alternative-foerderung/

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dbv: Dritte Ausschreibungsrunde „Gemeinsam Digital!“ startet am 01.09.2023

Bibliotheken haben wieder die Möglichkeit, gemeinsam mit jeweils zwei weiteren Partnern Projektmittel für die digitale Leseförderung im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ zu beantragen. Untergrenze für einen Antrag sind 2.000 Euro. Projektbeginn ist frühestens im 1. Quartal 2024 möglich.

Das Förderprogramm „Gemeinsam Digital!“ hat das Ziel, Kinder und Jugendliche für das Lesen, Erzählen und Gestalten mit digitalen Medien zu begeistern und sie anzuregen, sich mit digitalen Medien kreativ auszudrücken. Neben Bilderbuch-Kinos, Social-Reading-Projekte und digitalen Schnitzeljagdenkönnen u.a. Konzepte wie Rallyes mit Geo- und Edu-Caching, Video- und (Trick-)Filmwerkstätten, Hörspielproduktionen, die Erstellung von E-Books, Robotik-Workshops oder KI-Projekte eingereicht werden.

Interessierte Bibliotheken und weitere Akteure können zwischen dem 01. September und 31. Oktober 2023 Projektanträge beim dbv einreichen. Weitere Informationen zum Förderprogramm, zur Ausschreibung sowie die Kontaktdaten des Programmteams für Rückfragen unter: https://www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien  

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Dritte-Ort-Programm der NRW-Landesregierung wird verlängert und ausgebaut

Das erfolgreiche Dritte-Ort-Förderprogramm wird fortgesetzt. Mit der weiteren Förderung der bestehenden Einrichtungen bis Ende 2026 und der Erweiterung des Programms für bis zu 25 neue Dritte Orte löst Landesregierung die Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein, sich für das kulturelle Leben im ländlichen Raum besonders einzusetzen. Das Gesamtbudget für das Förderprogramm in den Jahren 2024 bis 2028 beträgt 22,5 Millionen Euro.

Bewerber für die neue Förderperiode können ihre Ideen noch bis zum 15. November einreichen. Für die einjährige Konzeptentwicklung eines neuen Dritten Ortes stehen je Projektträger bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Ein ausgereiftes Konzept ist dann die Voraussetzung für die Anschlussförderung in der dreijährigen Umsetzungsphase (bis 2028) mit bis zu 450.000 Euro pro Projekt. Die Förderphase beginnt ab April 2024. Die Dritten Orte erhalten kontinuierlich eine Prozessbegleitung und fachliche Unterstützung durch ein Programmbüro. In der neuen Förderphase können sowohl neue Kulturorte entstehen als auch bestehende Kulturinitiativen konzeptionell zu einem Dritten Ort weiterentwickelt werden. Ein Novum: Für die neue Förder-Generation gilt eine aktualisierte, weiter gefasste „Gebietskulisse Ländlicher Raum“. Damit können mehr Gemeinden als bislang und einige ländlich geprägte Stadtteile größerer Kommunen von der Förderung profitieren.

Bewerbungen können per Mail an info@dritteorte.nrw eingereicht werden. Weitere Infos zum Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ sowie die aktuellen Ausschreibungsunterlagen gibt es hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte