Alle Artikel in der Kategorie “Förderprogramme

Hinweise und Informationen zu Förderprogrammen für Bibliotheken

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Ausschreibung: SDG-Tandem-Programm 2024/2025 / 16.06.24

Das SDG-Tandem-Programm von Culture4Climate richtet sich an Kultureinrichtungen wie Bibliotheken sowie an Unternehmen, die sich den globalen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet fühlen. Es ermöglicht es Partner*innen aus Kultur und Wirtschaft, die bisher nicht zusammengearbeitet haben, gemeinsam die Ziele „Klimaschutz“ (SDG 13) und „Partnerschaften“ (SDG 17) zu fördern. Die Stadtbibliothek Köln nimmt bereits an diesem Programm teil. Bewerbungen sind noch bis zum 16. Juni 2024 möglich.

Weitere Informationen auf dieser Website: https://culture4climate.de/ausschreibungen/

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Neues Bündnis fördert Maßnahmen für mehr Demokratie

Ein breites Bündnis aus rund fünfzig teilnehmenden Organisationen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen christlichen Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Kultur- und Sportverbände setzt sich für mehr Demokratie und Menschenrechte ein. Ziel von „Zusammen für Demokratie“ sei es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu unterstützen, zu verstetigen und durch konkrete Maßnahmenpakete zu unterstützen.

Initiativen, die sich für Demokratie engagieren, können Unterstützung in Form von Mietkosten für Bühnen und technisches Equipment, Beratungsangeboten wie etwa zu versammlungsrechtlichen Fragen, Vermittlung von Künstler*innen sowie Herstellung und Verteilung von Informationsmaterialien wie Flyern und Plakaten sowie Kommunikationstrainings erhalten. Mehr Informationen auf dieser Website https://www.zusammen-fuer-demokratie.de/

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Förderprogramm „Start2Act“: Förderung von Präventionsprojekten in der Kulturellen Bildung

Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung unterstützt, sichere Umgebungen zu schaffen, die Kinder umfassend vor sexualisierter und anderer Formen von Gewalt schützen. Im Fokus der Förderung stehen Workshops und Veranstaltungsformate, die sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, Reflexionen dazu anregen oder die Sensibilität dafür fördern, sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Es werden drei verschiedene Projekttypen mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 20.000 Euro gefördert. Die Antragsfristen variieren je nach Art des Projekts.

Mehr Informationen auf dieser Website https://www.bkj.de/grundlagen/start2act/ausschreibungen/

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Neue Bibliotheksförderrichtlinie für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat im Ministerialblatt Ausgabe 2024 Nr. 11 vom 09.04.2024 die neue Förderrichtlinie für die Projektförderung von Öffentlichen Bibliotheken veröffentlicht. Die Richtlinie hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029.

Die Richtlinie greift die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisher gültigen Fördergrundsätze, Stand 07.02.2022, weiterhin auf.

In der neuen Richtlinie wurden die Fördersätze neu festgelegt. Für künftige Förderungen ist auch ein Fördersatz i.H.v. bis zu 80 Prozent, für Kommunen in Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent unter der Maßgabe, dass genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich.

Des Weiteren wird in der Richtlinie zwischen Service- und Öffnungszeiten unterschieden. Unter Servicezeiten werden Öffnungsstunden verstanden, in denen bibliothekarisches Personal regelmäßig anwesend ist. Fördervoraussetzung sind mindestens 20 Servicestunden pro Woche für Öffentliche Bibliotheken in Kommunen bis zu 100.000 Einwohnern. Für Bibliotheken in Kommunen über 100.000 Einwohner gelten 35 Servicestunden pro Woche als Fördervoraussetzung.

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Verlängerung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ ab 2025

„Demokratie leben!“ ist bereits seit 2015 als lernendes Programm konzipiert. Die aktuelle Förderperiode des Bundesprogramms endet am 31. Dezember 2024. Ab 2025 fördert das BMFSFJ weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates.

Mit der Verlängerung des Programms besteht nun die Möglichkeit, Interessenbekundungen für die neue dritte Förderperiode von 2025 bis 2032 einzureichen. Obwohl Bibliotheken selbst keinen Antrag stellen können, können Kommunen sich im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ bewerben, wobei Bibliotheken als Kooperationspartner von der Förderung profitieren können.

Weitere Informationen finden Sie unter demokratie-leben.de.

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NRW-Förderprogramm Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv / 27.05.24

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ will das Land NRW unter neuem Titel (ehemals „Neue Normalität“) die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen fördern. Dazu gehören auch öffentliche Bibliotheken. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.

In den Einrichtungen sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität ermöglichen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung müssen daher konkrete Ziele für Publikum, Personal, Programm, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit definiert werden. Die Einrichtung entscheidet dabei selbst, welchen Schwerpunkt sie vor dem Hintergrund der Ausgangslage und bestehender Bedarfe bei der Konzeptentwicklung und ersten Umsetzungsschritten setzt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen und für die Umsetzung von Maßnahmen entstehen. Dazu gehören:

  • Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement),
  • Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/ Entwicklung des Leitbilds, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
  • Netzwerkveranstaltungen,
  • Fortbildungen/ Workshops,
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR für das Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“ zur Verfügung. Das Programm ist zunächst für den Zeitraum Herbst 2024 bis Herbst 2026 (2 Jahre) angelegt.

Im Rahmen des Programms können insgesamt bis zu 100.000 EUR Fördermittel beantragt werden (2024: bis zu 12.500 EUR, 2025: bis zu 50.000 EUR, 2026: bis zu 37.500 EUR). Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn ist der 01.09.2024.
Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen, der vollständig durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20%.

Bewerbungen sind ab sofort möglich. Antragsfrist ist der 27. Mai 2024.

Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/publikumpersonalprogramm-kultur-divers-und-inklusiv

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Förderprogramm für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet ein Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume an. Damit können Vorhaben von ehrenamtlich getragenen Organisationen unkompliziert mit bis zu 2.500 Euro unterstützt werden. Das Programm läuft ganzjährig. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

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Veranstaltungsformat „Innovative Wissenschaftsvermittlung“ 2024 / 30.04.24

Die Daimler und Benz Stiftung unterstützt die Planung und Umsetzung einer Veranstaltung zum Thema „Innovative Wissenschaftsvermittlung“ mit einer Gesamtförderung von bis zu 30.000 Euro. Berechtigt zur Antragstellung sind gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen aus Kultur, Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft bundesweit, die eine Veranstaltung zur Vermittlung von Wissenschaft planen und durchführen möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2024. Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/erfahren/innovative-wissenschaftsvermittlung.html

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Neue Ausschreibung: Projekt „Land.schafft.Demokratie – Vielfalt und Dialog in der Bibliothek“ / 08.04.24

Das Kooperationsprojekt „Land.schafft.Demokratie“ zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) zielt darauf ab, die Rolle von Bibliotheken in der Demokratieförderung zu stärken. Nach dem erfolgreichen Start in zehn kleineren Bibliotheken 2023 wird das Projekt in diesem Jahr auf weitere 15 Bibliotheken in ländlichen Räumen ausgedehnt.

Bis zum 8. April 2024 können sich Bibliotheken in Regionen mit bis zu 30.000 Einwohnern über ein Anmeldeformular auf der Webseite des Deutschen Bibliotheksverbandes für die Teilnahme bewerben. Die ausgewählten Bibliotheken werden gemeinsam mit der bpb maßgeschneiderte Angebote zur Demokratieförderung entwickeln. Dazu gehören Diskussionsformate mit lokalen Akteuren, Argumentationstrainings und digitale Schulungen für Bibliotheksmitarbeitende.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular sind auf der Webseite des Deutschen Bibliotheksverbandes verfügbar: https://www.bibliotheksverband.de/landschafftdemokratie.

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Einführung von Honoraruntergrenzen für Kulturförderung des Bundes

Der Deutsche Kulturrat teilte in einer Presseerklärung mit, dass für geförderte Kulturveranstaltungen künftig Honoraruntergrenzen gelten sollen. Am 13.02.2024 präsentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Bundeskanzleramt ihre Pläne zur Integration von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vor Vertretern der Kulturverbände, Gewerkschaften und Kulturfördereinrichtungen. Demnach ist vorgesehen, für professionelle, freischaffende Kreative in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine verbindliche Mindestvergütung einzuführen, wenn sie bestimmte Aufgaben auf Honorarbasis für Empfänger von Fördermitteln übernehmen. Die Bedingung hierfür wäre das Vorliegen einer Mindestforderung des Bundes von 50%. Detaillierte Regelungen sind bisher noch nicht bekanntgegeben worden.
Quelle: https://tb5c0875c.emailsys1a.net/mailing/5/7297016/15189019/8229/d4be0712cc/index.html