Mit dem Förderprogramm „Zero“ will die Kulturstiftung des Bundes (KSB) das Thema „Nachhaltigkeit“ innerhalb des Kulturbereichs stärken. Dabei bietet das Programm nicht nur finanzielle Förderung, es unterstützt darüber hinaus die Kompetenzentwicklung in bzw. Austausch und Netzwerkbildung zwischen Kultureinrichtungen. Das Programm wurde nun bis 2027 verlängert, es stehen weitere vier Millionen Euro für klimaneutrale Kulturprojekte zur Verfügung. Die Antragsfrist wird in Kürze auf der Website der KSB bekanntgegeben: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/klima_und_nachhaltigkeit/detail/zero_klimaneutrale_kunst_und_kulturprojekte.html
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Hinweise und Informationen zu Förderprogrammen für Bibliotheken
Förderprogramm Aller.Land für ländliche Regionen / 01.10.23
Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen in verschiedenen ländlichen Regionen längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln, sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen. Ausgewählte Regionen erhalten finanzielle und Inhaltlicher Ressourcen für die Entwicklung eines Netzwerkes und ein Konzept für ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben (kulturelle, künstlerische und kreative).
Am Programm können ausschließlich Regionen teilnehmen, die durch die Länder benannt werden. Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich. Träger aus NRW richten ihre Bewerbung bitte bis zum 01.10.2023 an Daniela.Weiss@mkw.nrw.de. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden bzw. Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnenden können nicht als Träger benannt werden. Mehr Informationen zum Förderprogramm unter https://fachstelle-oeffentliche-bibliotheken.nrw/alternative-foerderung/
dbv: Dritte Ausschreibungsrunde „Gemeinsam Digital!“ startet am 01.09.2023
Bibliotheken haben wieder die Möglichkeit, gemeinsam mit jeweils zwei weiteren Partnern Projektmittel für die digitale Leseförderung im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ zu beantragen. Untergrenze für einen Antrag sind 2.000 Euro. Projektbeginn ist frühestens im 1. Quartal 2024 möglich.
Das Förderprogramm „Gemeinsam Digital!“ hat das Ziel, Kinder und Jugendliche für das Lesen, Erzählen und Gestalten mit digitalen Medien zu begeistern und sie anzuregen, sich mit digitalen Medien kreativ auszudrücken. Neben Bilderbuch-Kinos, Social-Reading-Projekte und digitalen Schnitzeljagdenkönnen u.a. Konzepte wie Rallyes mit Geo- und Edu-Caching, Video- und (Trick-)Filmwerkstätten, Hörspielproduktionen, die Erstellung von E-Books, Robotik-Workshops oder KI-Projekte eingereicht werden.
Interessierte Bibliotheken und weitere Akteure können zwischen dem 01. September und 31. Oktober 2023 Projektanträge beim dbv einreichen. Weitere Informationen zum Förderprogramm, zur Ausschreibung sowie die Kontaktdaten des Programmteams für Rückfragen unter: https://www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien
Dritte-Ort-Programm der NRW-Landesregierung wird verlängert und ausgebaut
Das erfolgreiche Dritte-Ort-Förderprogramm wird fortgesetzt. Mit der weiteren Förderung der bestehenden Einrichtungen bis Ende 2026 und der Erweiterung des Programms für bis zu 25 neue Dritte Orte löst Landesregierung die Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein, sich für das kulturelle Leben im ländlichen Raum besonders einzusetzen. Das Gesamtbudget für das Förderprogramm in den Jahren 2024 bis 2028 beträgt 22,5 Millionen Euro.
Bewerber für die neue Förderperiode können ihre Ideen noch bis zum 15. November einreichen. Für die einjährige Konzeptentwicklung eines neuen Dritten Ortes stehen je Projektträger bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Ein ausgereiftes Konzept ist dann die Voraussetzung für die Anschlussförderung in der dreijährigen Umsetzungsphase (bis 2028) mit bis zu 450.000 Euro pro Projekt. Die Förderphase beginnt ab April 2024. Die Dritten Orte erhalten kontinuierlich eine Prozessbegleitung und fachliche Unterstützung durch ein Programmbüro. In der neuen Förderphase können sowohl neue Kulturorte entstehen als auch bestehende Kulturinitiativen konzeptionell zu einem Dritten Ort weiterentwickelt werden. Ein Novum: Für die neue Förder-Generation gilt eine aktualisierte, weiter gefasste „Gebietskulisse Ländlicher Raum“. Damit können mehr Gemeinden als bislang und einige ländlich geprägte Stadtteile größerer Kommunen von der Förderung profitieren.
Bewerbungen können per Mail an info@dritteorte.nrw eingereicht werden. Weitere Infos zum Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ sowie die aktuellen Ausschreibungsunterlagen gibt es hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-orte
Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Der Bund stellt erneut beträchtliche Fördermittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten.
Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. September 2023 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Projektskizzenformular ist im Förderportal abrufbar. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Mehr Informationen unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html
dbv: Neue Antragsphase für „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“
Die nächste Ausschreibung für Projekte mit Projektstart 2024 (frühestens 15. Januar 2024) findet vom 1. September bis 15. Oktober 2023 statt.
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen, zu erreichen und ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Projekte sollen die Lust am Lesen mit Hilfe digitaler Medien wecken und zum eigenen Gestalten medialer Inhalte anregen und befähigen. Zentral ist, dass die Teilnehmenden selbst kreativ arbeiten und die Vorhaben aktiv mitgestalten und umsetzen.
Die nächste Ausschreibung für Projekte mit Projektstart 2024 (frühestens 15. Januar 2024) findet vom 1. September bis 31. Oktober 2023 statt. In diesem Zeitraum können Projektanträge über die Datenbank eingereicht werden, die dann von einer Jury geprüft werden. Nach einer Jurysitzung Ende November erhalten alle Antragstellenden im Dezember 2023/Januar 2024 Bescheid, ob ihr Projekt bewilligt wurde.
Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien
Förderprogramm „Programm zur Stärkung der Sonntagsöffnung (ProSiB)“ / 30.04.23
Noch bis 30. 04. können Anträge für das „Programm zur Stärkung der Sonntagsöffnung (ProSiB)“ für das Haushaltsjahr 2023 gestellt werden. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat die Fördergrundsätze für dieses Programm überarbeitet. So wurde die Förderhöhe in allen 3 Modulen angehoben. Außerdem wurden aufgrund von Rückmeldungen der Bibliotheken, die bereits ProSiB-Anträge gestellt haben, Präzisierungen und Konkretisierungen vorgenommen.
Die Antragstellung erfolgt über KulturWeb:
https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login
Fördergrundsätze sowie eine FAQ-Sammlung sind auf der Homepage des MKW sowie auf der Homepage der Bezirksregierung zu finden:
Kulturenergiefonds des Bundes freigegeben
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Donnerstag die erste Rate i.H.v. 375 Mio. Euro des Kulturfonds Energie des Bundes freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Auch Bibliotheken sind antragsberechtigt.
Die Umsetzung erfolgt wieder auf Länderebene. Die Zentrale Registrierungsplattform wird laut Aussage des Deutschen Kulturrates voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte freigeschaltet. Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe für Gas-, Fernwärme- und Stromkosten beantragen. Bibliotheken sind ebenfalls antragsberechtigt.
Pakt für Informatik 2.0: Neue Fördermaßnahme zur Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen /28.02.23
Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ will NRW die Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 steigern. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Mit dem Projektaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ werden außerschulische Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen in regionalen Innovationsallianzen mit externen Expertinnen und Experten forciert. Teilnahmeberechtigt sind auch Bibliotheken als kommunale Einrichtung. Unterstützt werden Projekte mit maximal 200.000 Euro über die Dauer von bis zu 24 Monaten. Anträge auf Förderung können bis zum 28. Februar 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Mehr Informationen unter https://bildungsklick.de//bundeslaender/detail/land-und-eu-foerdern-digitale-kompetenzen-von-schuelerinnen-und-schuelern
Förderprogramme zum Thema „Barrierefreiheit“ für Bibliotheken
Bei der Planung möglicher Vorhaben zum Thema Inklusion ist das „Spotlight Barrierefreiheit“ auf dem Bibliotheksportal hilfreich. In einer Linksammlung werden Förderprogramme zum Thema Barrierefreiheit für Bibliotheken gesammelt. Aufgegriffen werden neben bundesweiten auch länderbezogene Finanzierungsmöglichkeiten: https://bibliotheksportal.de/spotlight-barrierefreiheit-linkliste-ueber-foerderprogramme/