Alle Artikel in der Kategorie “Rund um Internet und Technik

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Sony schließt eigenen Reader Store – gekaufte Bücher sichern

Bibliotheken beraten und betreuen ihre Kunden im Umgang mit ihren E-Book-Readern. Für diese Beratung wird folgende Meldung interessant sein:
Sony hat die Schließung seines Reader-Stores zum 16. Juni 2014 verkündet und empfiehlt eine Nutzung des Kobo-Store.
Über ein automatisches Update erhalten Kunden eine neue Firmware für ihren Sony Reader, in welcher der Kobo-Store integriert ist. Bereits gekaufte E-Books sollen in den Kobo-Store übertragen werden.
Trotzdem empfiehlt Sony seine gekauften Bücher auf einem PC zu sichern. Denn der Bestand der beiden Stores ist nicht identisch. Bücher, die bei Kobo nicht erhältlich sind (wie Heise berichtet, sind das nicht nur Ausnahmen), müssen auf jeden Fall auf dem eigenen PC gesichert werden. Die Anleitung finden Sie hier: https://de.readerstore.sony.com/download-anleitung/

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Alles rund um Apps

Was ist eigentlich eine App? Was ist der Unterschied zwischen Nativen und Web-Apps? Wo kann ich Apps bekommen?
Klicksafe hat in einer Reihe nötiges Einsteigerwissen zum Thema App zusammengestellt.

  1. Eine App – was ist das? (Grundlagen, Native-Apps, Web-Apps, Shops)
  2. Apps für Kinder und Jugendliche (geeignete Apps, beliebte Apps)
  3. Apps & Datenschutz (wie kann man sich schützen, Schutz-Apps)
  4. Apps & Abzocke (Drittanbieter-Sperre aktivieren, In-App-Käufe verhindern)
  5. Apps & Diebstahl (Diebstahlsicherungs-Apps, vorher zu tun, nachher zu tun)
  6. Apps & Kinder- bzw. Jugendschutz (App melden, Kindersicherung einrichten, Apps zur Kindersicherung)

Zur Orientierung, was man bei Apps beachten sollte, gibt es einen Handzettel als PDF: der App-Check

Übersicht: http://www.klicksafe.de/apps/

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Datenbank „Apps für Kinder“

Auch das Deutsche Jugendinstitut e.V. hat eine Datenbank „Apps für Kinder“ eingerichtet. Sie enthält kompakte und übersichtliche Rezensionen und Qualitätsbeurteilungen von Applikationen für Tablets und Smartphones. Die Besprechung der Apps erfolgt anhand umfassender Bewertungskriterien, u.a. Zielgruppenorientierung, Attraktivität und Konsistenz der Inhalte, Bedienerfreundlichkeit und Funktionsfähigkeit sowie Sensibilität für den Kinder- und Datenschutz.

Auf die Datenbank „Gute Apps für Kinder“ haben wir bereits Mitte April hingewiesen:
http://oebib.wordpress.com/2014/04/14/datenbank-gute-apps-fur-kinder/

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Quellen für freie Bilder

Auf iRights.info wird der Unterschied zwischen „Lizenzfreien Inhalten“, „Gemeinfreien Inhalten“ und „Inhalten unter freien Lizenzen“ erklärt.
Zusätzlich wird auf 10 Quellen für Gemeinfreie Bilder oder Bilder unter freien Lizenzen (wie Creative Commons-Lizenzen) verlinkt und die Quellen beschrieben.
Auch hier gilt selbstverständlich: 100%-Sicherheit für die Nutzung dieser Bilder gibt es nicht.

1. Wikimedia Commons: eine Mediensammlung für gemeinfreie und frei-lizenzierte Medieninhalte (Bilder, Audio, Video). Es beinhaltet derzeit ca. 20 Mio. Dateien

2. Creative Commons bei Flickr: Über die erweiterte Suche lassen sich die Bilder nach Art und nach CC-Lizenzen durchsuchen.

Library of Congress, between 1936-1940, gefunden bei Flickr Commens

Library of Congress, between 1936-1940, gefunden bei Flickr Commons

3. Flickr Commons: Im Gegensatz zu den Fotos unter freien Lizenzen, beinhalten die Fickr Commons nur gemeinfreie Bilder. Wichtig: Suche im Commons-Suchfenster durchführen und nicht in der allgemeinen Flickr-Suche rechts oben.

4. Openclipart: Die Bilder, Animationen und Illustrationen sind alle gemeinfrei.

5. Internet-Archive: das 1996 gegründete Internet-Archiv ist eine digitale Bibliothek, die neben Video- und Audiodateien auch Bücher, digitalisierte Fotos, Webseiten sowie Software sammelt. Die Lizenzierungen sind je Datei benannt. Auch einige große Bibliotheken wie die „Library of Congress“ und die „New York Public Library“ steuern Digitalisate bei.

6. Library of Congress: über den Katalog für Drucke und Fotografien sind Inhalte aus dem Bestand der Library of Congress verfügbar. (Teilweise gemeinfrei)

7. Pixabay: Alle Fotos auf Pixabay sind gemeinfrei. Ein paar Einschränkungen gibt es z.B. in Hinblick auf Markennamen. Näheres unter den Nutzungsbedingungen.

8. Getty Open Content (Sammlung von Kunstwerken): Digitalisierte Kunstwerke aus dem Getty Trust sind gemeinfrei verfügbar. Achtung: nicht zu verwechseln mit dem seit März bestehenden kostenlosen Einbetten von manchen Getty-Fotos. Dieser Service wird u.a. bei Wikimedia diskutiert: https://blog.wikimedia.de/2014/03/24/getty-images-embed-viewer/

9. Google- Erweiterte Bildersuche: In der Google-Bildersuche lässt sich in der erweiterten Suchmaske die gewünschte Lizenz auswählen.

10. Blogs: Auf einigen Blog werden Fotos unter Public-Domain-Dedication veröffentlicht, also in die Gemeinfreiheit entlassen. Einige Beispiele: Unsplash, Publicdomainarchive, GratisographyLittlevisuals

Quelle: http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz

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Rechtswidrige Angebote im Internet erkennen

iRights.info und klicksafe haben eine Zusammenstellung online gestellt, in der dargestellt wird woran man rechtswidrige Angebote erkennen kann.

Urheberrecht und illegale Download-Angebote
Woran erkenne ich illegale Download- und Streaming-Angebote?
Darf ich mir Filme von illegalen Plattformen per Stream anschauen?
Was darf ich bei Filehostern herunterladen?
Sollte ich private Websites oder kostenlose Downloads generell meiden?

Abzocke: Abofallen und Co.
Was sind Abofallen und was kann ich dagegen tun?
Wie erkenne ich betrügerische Angebote per E-Mail?
Was ist Identitätsdiebstahl im Netz?
Wie schütze ich mich vor Identitätsdiebstahl?

Jugendschutz im Internet
Welche Inhalte im Internet sind eigentlich jugendgefährdend? Wer bestimmt das?
Wo verlaufen die Grenzen?
Was mache ich, wenn ich im Netz eine Webseite finde, die jugendgefährdende Inhalte enthält?
Wie sicher sind Filterprogramme, die unerwünschte Inhalte sperren?

Zum Artikel:
http://irights.info/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet

 

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Onlinekurs: Web2.0 für Lehrende

Die Goethe-Universität Frankfurt/Main bietet einen weiteren blogbasierten Web2.0-Kurs an. Im Fokus des Kurses steht vor allem der Einsatz für Lehrende und Bildungseinrichtungen.

Dieser Online-Kurs widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes populärer Web 2.0 Anwendungen in Unterricht, Lehre und in Bildungsprozessen. In den mehreren Modulen werden der Einsatz von Cloud und Social Network Tools sowie Blog und Twitter und weiterer Anwendungen behandelt.

Der Kurs beginnt am 30.4.2014. Näheres zum Kursablauf finden Sie hier. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich (hier).

Alle Informationen finden Sie auch auf: http://web20-kurs.de/

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Kultur-Hackathon, Coding da Vinci

Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ruft zum ersten deutschen Kultur-Hackathon auf. Unter dem Titel „Coding da Vinci“ findet der Hackathon vom 26. April bis zum 6. Juli statt. Ein Hackathon ist eine meist mehrtägige Veranstaltung, an der eine Vielzahl von Computerprogamierer, -designer, und -entwickler gemeinsam arbeiten. Die Teilnehmer erhalten eine gemeinsame Aufgabe oder Datenbasis.

Mission:

Immer mehr Bibliotheken, Galerien, Archive und Museen digitalisieren ihre Bestände. Bis Januar 2014 wurden über 30 Millionen Objekte allein über die Europeana erschlossen, davon stellt Deutschland mit über 4,5 Millionen den größten Anteil. In der Deutschen Digitalen Bibliothek sind fast 8 Millionen Verweise verzeichnet. Aber wer kann schon diese Menge übersehen? Was für Schätze sind dort zu finden?

Nun ist es an der Zeit herauszufinden, welche neuen Perspektiven und Fragestellungen sich im digitalen Umfeld für das kulturelle Erbe ergeben.

Veranstalter sind neben der Deutsche Digitale Bibliothek  auch die Servicestelle Digitalisierung Berlin (digiS), der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN) und die Wikimedia Deutschland. Die Ergebnisse werden unter einer offenen Lizenz zur Nachnutzung veröffentlicht.

weiterere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite unter: http://codingdavinci.de/

via: http://www.b-u-b.de/erster-deutscher-kultur-hackathon/

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dbv: Pressemeldung zur Kampagne: „The Right to E-Read“

„Zum Auftakt der europäischen Bibliothekskampagne „The Right to E-Read“ forderten Vertreter des Bibliothekswesens Bundespolitiker auf, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Bibliotheken dringen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, auf die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher. Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung einiger, unter anderem auch großer Verlage, Öffentlichen Bibliotheken die Entleihung von E-Books zu ermöglichen. „

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/deutscher-bibliotheksverband-fordert-rechtliche-gleichstellung-von-e-books-und-gedruckten-buechern.html  

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Internetrecht – aktualisiertes Skript (2014)

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) bietet erneut eine aktualisierte Version des Skripts „Internetrecht“ zum Download an. Die Sammlung geht auf 579 Seiten unter anderem auf Themen wie Urheberrecht, Online-Marketing und Haftung von Online-Diensten ein. zum Volltext (Stand April 2014): http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript-Internetrecht-April-2014.pdf  via bibliothekarisch.de