Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) bietet erneut eine aktualisierte Version des Skripts „Internetrecht“ zum Download an. Die Sammlung geht auf 566 Seiten unter anderem auf Themen wie Urheberrecht, Online-Marketing und Haftung von Online-Diensten ein. zum Volltext (Stand April 2015): http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2015.pdf
Alle Artikel mit dem Schlagwort “Urheberrecht”
Digitaler Ort ; Bibliothekspolitik
Lizenzhinweisgenerator für Wikimedia Bilder
Eine Quelle für Bilder ist Wikipedia bzw. unter Wikimedia Commons dargestellte Bilder. Die Definition der Rechte an den Bildern ist nicht immer eindeutig. Als Hilfestellung hat Wikimedia Deutschland e.V. einen Lizenzhinweisgenerator online gestellt.
Zur ersten Erklärung für den Benutzer wird mithilfe des „Wie funktioniert das?“ Buttons eine Kurzanleitung angezeigt.
- Lizenzhinweis zu einem einzelnen Bild: Link zu dem entsprechenden Bild auf Wikimedia in das Suchfeld einfügen. Bildansicht mit Link zum Download erscheint unten. Vermerk das keine Einschränkungen vorliegen erscheint oder 3 Fragen zur weiteren Nutzung (bspw. Nutzungsart und Bearbeitung). Nach der Beantwortung erscheint Lizenzhinweis in verschiedenen Formaten mit zusatzhinweisen. Link zur jeweiligen Lizenz auf der Creative Commons Seite ist ebenfalls vorhanden.
- Lizenzhinweis zu allen Bildern innerhalb eines Wikipedia-Artikels: Link zu einem kompletten Artikel von Wikipedia in das Suchfeld einfügen. Ansicht alle Bilder aus diesem Artikel erscheint. Auswahl des gewünschten Bildes aus Auflistung. Bildansicht mit Link zum Download erscheint unten. Vermerk das keine Einschränkungen vorliegen erscheint oder 3 Fragen zur weiteren Nutzung (bspw. Nutzungsart und Bearbeitung). Nach der Beantwortung erscheint Lizenzhinweis in verschiedenen Formaten mit zusatzhinweisen. Link zur jeweiligen Lizenz auf der Creative Commons Seite ist ebenfalls vorhanden.
Der Lizenzhinweis kann direkt in die Bildbeschreibung des entsprechenden Bildes kopiert werden.
Urheberrecht in der Schule
Das Internet – ABC hat Informationen rund um das Thema Urheberrecht im Unterricht zusammengestellt. Hier können sich Lehrer darüber informieren, wie sie Bild-, Ton-, Schriftwerke und Multimedia-Inhalte (wie Mediatheken) im Unterricht einsetzen können und dürfen.
Zum Urheberrecht stellt das Internet-ABC auch Unterrichtsmaterialien bereit. Diese können für den Unterricht frei verwendet werden um mit den Schülern dieses Thema zu erarbeiten.
Quelle: Medienkompetenzportal NRW – Newsletter Februar 2016
Urheberrecht – rechtssicherer Umgang infografisch erklärt
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hat auf seinem Blog „Recht 2.0“ eine Infografik zum Social Media Recht veröffentlicht.
Mit Hilfe der Infografik kann man feststellen, ob man ein fremdes Werk (Bild, Text, Musik, Film) ohne Verstoß gegen das Urheberrecht verwenden kann.
Die Infografik findet sich auf Recht2.0 in zwei verschiedenen Formaten.
Marktstudie zu E-Book-Ausleihen in Bibliotheken
Wie wirkt sich der Verleih von E-Books durch Bibliotheken auf die E-Book-Verkäufe der
Verlage aus? Zuletzt sollte eine gemeinsame Marktstudie für Klarheit sorgen. Die geplante
Analyse zur Bibliotheksausleihe von E-Books, die Börsenverein und Deutscher Bibliotheksverband bereits im vergangenen Jahr vorlegen wollten, wurde aber verschoben und soll in diesem Frühjahr starten.
http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2016/01/25/nutzen-oder-schaden.htm
„Lizenzen müssen kalkulierbar bleiben“
Beim E-Book-Verleih durch Bibliotheken setzt der Entwurf zum Urhebervertragsrecht
Verlage durch eine strengere Verpflichtung zur nutzungsabhängigen Honorierung unter
Druck. Frank Simon-Ritz, Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV), erklärt im buchreport-Gespräch, warum die Bibliotheken weiter an einer Pauschalvergütung festhalten wollen.
http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2016/01/26/lizenzen-muessen-kalkulierbar-bleiben.htm
dbv: Stellungnahme zur Künstlervergütung
Der Deutsche Bibliotheksverband hat Ende 2015 zu einem Referentenentwurf des BMJV
für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ eine Stellungnahme abgegeben. Er unterstützt nachdrücklich das Vorhaben des BMJV, in Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern mehr Parität herzustellen. Das gilt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich, wo die Autoren oftmals sogenannte Total-Buyout-Bedingungen von Kernzeitschriften in Kauf nehmen müssen.
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2015_12_dbv-Stellungnahme_Urhebervertragsrecht.pdf
NRW 4.0 – Digitaler Neustart
Die Landesregierung NRW weist mit ihrer Initiative „NRW 4.0 – Digitaler Neustart“ auf die notwendige Anpassung rechtlicher Vorschriften an die digitale Welt hin. Vom 11. November 2015 bis zum 10. Februar 2016 hatte jeder Bürger die Möglichkeit, sich an einer Online-Befragung zum Digitalen Neustart des BGB zu beteiligen.
https://www.digitaler-neustart.de/justiz/de/home
Der vbnw hat jetzt auf seiner Homepage Forderungen zum Thema Nutzung von E-Books und anderer digitaler Materialien für die NRW-Bibliotheken in einer Stellungnahme an die Landesregierung veröffentlicht und bezieht sich dabei auf die o.g. Initiative der Landesregierung NRW.
http://www.bibliotheken-nrw.de/projekte/stellungnahme-e-books/
EU-Kommission legt Konzept für die Modernisierung des Urheberrechts vor
Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU-Kommission am 9. Dezember einen Vorschlag vorgelegt, der es den Europäern erlaubt, ihre Online-Inhalte auf Reisen mitzunehmen. Darüber hinaus hat sie einen Aktionsplan zur Modernisierung des EU-Urheberrechts veröffentlicht. Der Aktionsplan der Kommission beruht auf vier Säulen:
1. Ein breiterer Zugang zu Inhalten in der gesamten EU
2. Ausnahmen vom Urheberrecht für eine innovative und inklusive Gesellschaft
3. Schaffung eines gerechteren Markts
4. Bekämpfung der Piraterie
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bundestag: Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zur Verleihbarkeit digitaler Medien
Der dbv berichtet in seinem Newsletter, dass die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag am 3. Juli den Antrag „Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellen“ in das parlamentarische Verfahren eingereicht hat. DIE LINKE fordert mit einer Aktualisierung zweier Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes die rechtliche Gleichstellung von E-Books mit körperlichen Werken. Rechteinhaber/innen sollen durch eine Ausweitung der Bibliothekstantieme fair vergütet werden.
Weitere Informationen: www.bibliotheksverband.de/…
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 49 2015 (16. Juli)