Alle Artikel mit dem Schlagwort “Urheberrecht

Digitaler Ort ; Bibliothekspolitik

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Update bei den Creative Commons

Das Lizenzmodell Creative Commons liegt jetzt in der Version 4.0 vor. Während sich am grundlegenden Aufbau des Lizenzbaukastens nichts ändert, gibt es einige Neuerungen im Detail:

  • Die neue Version lizenziert Datenbankrechte mit
  • Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
  • Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst
  • Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen
  • Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
  • Namensnennung auch auf verlinkter Seite möglich
  • „Nicht kommerziell” bleibt unverändert
  • Keine Garantie für Rechtevergabe
  • Kein automatisches Update auf Version 4
  • Persönlichkeitsrechte nicht umfasst

http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht

Quelle: mekonet NRW – Newsletter – November / Dezember 201

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Urheberrecht und Copyright – das ist doch das Gleiche, oder?

Dörte Böhner hat es auf ihrem Blog bibliothekarisch.de mit einem Schmunzeln beschrieben: Wer kann spontan den Unterschied dieser beiden Brüder benennen?

Für alle die vielleicht ein Moment gezögert haben, verweisen wir gerne auf das Dossier von der Bundeszentrale für politische Bildung. Es ist zwar etwas älter, aber aktuell. Das Dossier besteht aus der folgenden Grafik und einem kurzem Begleittext, der die grundsätzlichen Unterschiede hervorhebt.

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SiDiM – neue Entwicklung im Urheberrecht

Dörte Böhner berichtet auf ihrem Blog bibliothekarisch.de ausführlich über SiDiM – Sichere Dokumente durch individuelle Markierung. Ziel ist es durch die Individualisierung der Dokumente durch sichtbare und unsichtbare Markierungen E-Book-Kopien künftig unterscheidbar zu machen. Dadurch wird es jedoch im Gegensatz zur Printversion des Buches keine identischen Exemplare mehr geben. Verbunden ist das Projekt mit der Hoffnung, künftig auf diese Weise Raubkopien zu verhindern. Weitere Informationen:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/06/14/sidim-schwachsinn-der-zur-methode-wird/

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Bundeskabinett beschließt neuen Entwurf zur Änderung des Urheberrechts

Mitte April hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen: „“Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Entwurf enthalte darüber hinaus auch eine Klausel für vergriffene Werke.“

Weitere Informationen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-verwaiste-und-vergriffene-Werke-erschliessen-1838606.html

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 4.2013 (15. Mai)

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Plenumssitzung des Bundesrates zum Urheberrecht

Der dbv weist darauf hin, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes des Bundesjustizministeriums vom 06.03.2013 am 3. Mai 2013 in der Plenumssitzung des Bundesrats beraten wird.
Die entsprechenden Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat sind online abrufbar.

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 3.2013 (30. April)

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dbv: Stellungnahme zum Zweitveröffentlichungsrecht für deutsche Wissenschaft

Der dbv hat Stellung zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 06.03.2013 zum Thema Zweitverwertungsrecht im Urheberrecht bezogen. Der dbv begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, kritisiert aber die „Embargofrist“ von einem Jahr und dass das Zweitverwertungsrecht auf Aufsätze in „periodisch erscheinenden Sammlungen“ eingeschränkt werden soll. Des Weiteren fordert der dbv, dass Aufsätze auch in der veröffentlichten Form elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Mit großer Zustimmung hat der dbv die vorgeschlagenen Regelungen zur Digitalisierung der sog. verwaisten und vergriffenen Werke aufgenommen.

Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/positionen.html