Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes unverändert angenommen. Das Gesetz sieht eine dauerhafte Entfristung von § 52a UrhG vor, der die öffentliche Zugänglichmachung kleiner Werkteile zugunsten von Unterricht und Forschung erlaubt. Am 28. November wird der Bundesrat in seiner Plenarsitzung darüber abstimmen.
Weitere Informationen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803069.pdf
Quelle: dbv-Newsletter Nr. 34 2014 (14. November