Alle Artikel mit dem Schlagwort “Urheberrecht

Digitaler Ort ; Bibliothekspolitik

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Deutsche Digitale Bibliothek muss lizensierte Inhalte vor Framing schützen

Die Deutsche Digitale Bibliothek muss Vorschaubilder aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst beim Einbetten schützen und damit so genanntes Framing verhindern. Die DDB verlinkt auf ihrer Webseite auf digitalisierte Inhalte, die in den Portalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek dabei selbst nur Vorschaubilder, also verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun: Eine Verwertungsgesellschaft darf den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift (Urt. v. 09.09.2021, Az. I ZR 113/18 – Deutsche Digitale Bibliothek II).

Allerdings muss nun abschließend das Kammergericht Berlin als Vorinstanz über den Fall entscheiden. Dazu wies der BGH darauf hin, dass „nicht auf das Interesse einzelner, mit dem Framing durch Dritte einverstandener Urheber, sondern auf die typische, auf Rechtswahrung gerichtete Interessenlage der von der Beklagten vertretenen Urheberrechtsinhaber abzustellen“ sei.

Hinweis: Beim Framing binden Dritte die Inhalte anderer Webseiten in ihre eigene Webseite oder Plattform ein, ohne dabei die Datei selbst hochzuladen bzw. verfügbar zu machen. Ein typisches Beispiel sind YouTube-Videos, die zumeist durch einen sog. Frame (zu Deutsch: Rahmen), in Texte auf Webseiten eingebunden sind.

Quelle: heise online „Deutsche Digitale Bibliothek verletzt Urheberrecht durch Framing“ (10.09.21)

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Kurzratgeber zu Foto-, Zitat- und Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke beabtwortet auf dem Marketingblog „PR-Doktor“ Fragen zu Foto-, Zitat- und Urheberrecht. Der Ratgeber beschäftigt sich u.a. mit Fragen wie „Wann sind fremde Inhalte urheberrechtlich geschützt?“ und „Dürfen Zeitungsartikel gescannt und auf die Webseite oder den Blog gestellt werden?“ sowie dem Recht am eigenen Bild.
Am Ende des Beitrags gibt es eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Regeln. Hier der Link zum Ratgeber: https://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/zitieren-verlinken-bildrechte-urheberrecht-strafen/

Quelle:
Dr. Schwenke Rechtskanzlei- „Lesetipp: Foto, Screenshot, Zitat, DSGVO: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? – Der große Ratgeber Foto-, Zitat- und Urheberrecht“ (09.03.2020), online verfügbar unter: https://drschwenke.de/lesetipp-foto-screenshot-zitat-dsgvo-was-ist-erlaubt-wo-drohen-strafen/

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Petition für mehr Nutzungsfreiheit von öffentlich-rechtlichen Bildungsinhalten

Unter dem Motto „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!“ fordern der Deutsche
Bibliotheksverband (dbv), Wikimedia Deutschland und das Bündnis Freie Bildung die Sender ARD und ZDF dazu auf, Inhalte mit Bildungsbezug dauerhaft und möglichst unter freier Lizenz online zur Verfügung zu stellen. Trotz eindeutigen Bildungsauftrags und öffentlicher Finanzierung sind bisher nur wenige öffentlich-rechtliche Produktionen für den Unterricht oder freie Wissensplattformen wie Wikipedia freigegeben. Die drei Organisationen haben eine Petition gestartet – und rufen zur Mitzeichnung bis zum 03.07.2020 unter wikimedia.de/oeffentliches-gut auf. Mehr Informationen unter https://www.wikimedia.de/presse/oeffentliches-geld-oeffentliches-gut-neue-kampagne-fuer-mehr-nutzungsfreiheit-bei-oeffentlich-rechtlichen-bildungsinhalten/

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Leitfaden: Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Bibliotheken

Die internationalen Bibliotheksverbände EBLIDA, IFLA, LIBER und SPARC Europe haben einen Leitfaden in englischer Sprache für die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie herausgegeben. Zugang ist Wissenschaft und Forschung sowie Bibliotheken vorbehalten und kann hier unter Angabe von Namen, Berufsbezeichnung, Institution und E-Mail angefragt werden:
https://zenodo.org/record/3552203#.Xe4LiIdYa70

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 162 2019 (16. Dezember)

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Materialplattform zum Thema Urheberrecht

Die Webseite www.wer-hat-urheberrecht.de ist eine Informations- und Materialplattform zum Thema Urheberrecht und Medien und stellt kostenlos Informationen, Ideen und Fallbeispiele zur Verfügung. Ein umfangreiches Glossar, eine Mediathek, die Infothek, Hintergrundmaterialien und Vorlagen, Checklisten, ein Quiz und vieles mehr eignen sich hervorragend für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in Schulen genauso wie in Bibliotheken.

Quelle: Fachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen Tübingen 07/19

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Urheberrecht in der Wissenschaft – Neue Broschüre des BMBF und dbv

Kürzlich erschien die Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft“ des BMBF und des dbv. Dort wird erklärt unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können. Die Handreichung bietet zu Beginn einen Überblick über die Begrifflichkeiten, die auch für Öffentliche Bibliotheken relevant sind.

Quelle: dbv Newsletter 155, 5.9.19

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Aktualisierung der Gesamtverträge zum Thema Urheberrecht

Die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes hat ihre Interseite mit der Übersicht über die geschlossenen Gesamtverträge und Vereinbarungen aktualisiert.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Zu § 60e Abs. 4 UrhG (Werke aus dem Bestand an Terminals innerhalb der Einrichtung) gibt es einen neuen Rahmenvertrag, dem Bibliotheken beitreten können, die Werke aus ihrem Bestand an Terminals innerhalb ihrer Einrichtung anzeigen wollen.

Zur Regelung des innerbibliothekarischen Leihverkehr nach § 60e Abs. 5 UrhG (Fernleihe) haben Kultusministerkonferenz und VG Wort einen neuen Gesamtvertrag geschlossen.

Der Gesamtvertrag zur Vervielfältigung an Schulen wurde ebenfalls neu geschlossen.
Für den Direktversand, der nicht innerbibliothekarischer Leihverkehr (Fernleihe) ist, hat die VG Wort einen Tarif aufgestellt.
Alle Vereinbarungen und Verträge finden Sie unter folgendem Link: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html

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dbv begrüßt verabschiedete Urheberrechtsrichtlinie bedingt

Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt die am vergangenen Dienstag verabschiedete Richtlinie zum EU-Urheberrecht in Teilen. Die Ziele, das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern, begrüßen die Bibliotheken. Einige Änderungen verbesserten die Lage von Bibliotheken deutlich, beispielsweise bezüglich Text- und Data-Mining oder Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre.

Bezüglich der Artikel zum Leistungsschutzrecht und zur Lizensierung von Plattformen bezieht der Verband weiterhin kritisch Stellung. Die Bundesvorsitzende, Barbara Lison, merkte an, dass es bessere Wege gebe, die Interessen der Autoren zu wahren, als Uploadfilter zu installieren. Sie kritisierte: „In Zeiten der zunehmenden Kontrolle und Einschränkung der Meinungsfreiheit in vielen Ländern sollte das freie Internet in Europa nicht zusätzlich durch Algorithmen gefährdet werden.“

Quelle: Deutscher Bibliotheksverband – „Deutscher Bibliotheksverband begrüßt bedingt die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie“ (26.03.2019), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2019/march/article/deutscher-bibliotheksverband-begruesst-bedingt-die-heutige-zustimmung-des-europaeischen-parlaments-z.html?tx_ttnews%5Bday%5D=26&cHash=f98f8351ca936076872d00186cfbffee

 

 

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BID warnt vor voreiliger Abstimmung in der EU-Urheberrechtsreform

Der BID – Bibliothek und Information e.V.  hat anlässlich der Eröffnung des 7. Bibliothekskongresses in Leipzig eine Presseerklärung herausgegeben. Darin bezieht er kritisch Stellung zum Thema EU-Urheberrechtsreform.

Es wird vor einer voreiligen Abstimmung gewarnt. Zwar enthalte der aktuelle Entwurf wichtige Regelungen in einigen Schlüsselbereichen für Bibliotheken, jedoch stünden die Artikel 11 und 13 im Widerspruch zu bibliothekarischen Werten.

Zum Hintergrund:  Die EU-Urheberrechtsreform soll Ende März im Europäischen Parlament zur Abstimmung gebracht werden.

Quelle: BID Pressemitteilung: „Bibliotheken warnen vor voreiliger Abstimmung in der EU-Urheberrechtsreform“ (18.03.2019) online verfügbar unter: https://www.vdb-online.org/wordpress/wp-content/uploads/2019/03/PM_2019_03_18_Bibliotheken-warnen-vor-voreiliger-Abstimmung_final.pdf

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Besserer Zugang zu Literatur – Bundestag beschließt Lockerung für Blindenbibliotheken im Urheberrecht

Der Spiegel berichtet über den Beschluss des Bundestags vom 17.10.2018. Blindenbibliotheken und vergleichbare Intsitutionen dürfen ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke (Hörbücher und Bücher in Blindenschrift) anfertigen.

Die Entscheidung basiert auf dem Vertrag von Marrakesch, der seit 2013 die „barrierefreie Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Werken auf internationaler Ebene“ regelt.

Zum Beschlusstext vom 17.10.2018.

Quelle: Spiegel.de  – „Beschluss des Bundestags – Blinde und Sehbehinderte sollen besseren Zugang zu Literatur bekommen“ (zuletzt aufgrufen am 19.10.18), online verfügbar unter: http://www.spiegel.de/kultur/literatur/bundestag-blinde-und-sehbehinderte-sollen-besseren-zugang-zu-literatur-erhalten-a-1234017.html