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Bundestag beschließt Entfristung von § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes unverändert angenommen. Das Gesetz sieht eine dauerhafte Entfristung von § 52a UrhG vor, der die öffentliche Zugänglichmachung kleiner Werkteile zugunsten von Unterricht und Forschung erlaubt. Am 28. November wird der Bundesrat in seiner Plenarsitzung darüber abstimmen.
Weitere Informationen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803069.pdf

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 34 2014 (14. November

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