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Erste Reaktionen zum BGH-Urteil zu § 52b UrhG

Sicher nicht unumstritten das Urteil des BGH. Aus Sicht des Börsenvereins ist das Digitalisieren von Lehrbüchern oder anderen wissenschaftlichen Werken geschäftschädigend für die Verlage. Der Börsenverein will mit dem Ulmer Verlag Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Kapitel ist noch nicht beendet.

Quelle:

http://www.buchreport.de/nachrichten/nachrichten_detail/datum/2015/04/20/eine-frage-der-perspektive.htm?no_cache=1&cHash=fe605a18f3d89c3ac795af5a6d0f5beb

 

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