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Medienbildung in der Schulbibliothek verankern!

Neben Lesen, Schreiben und Rechnen soll Medienkompetenz die vierte Kulturtechnik werden. Dies diskutierten am 22. April in Frankfurt namhafte Forscher, Pädagogen und Praktiker und in diesem Zusammenhang definierten sie die neue Rolle von Schulbibliotheken. Ausgelöst wurde die Diskussion durch die Digitale Agenda der Bundesregierung.

Die Frankfurter Erklärung zur Medienbildung enthält folgende Grundsätze:

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Schule mit der nötigen medialen Infrastruktur und mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden: mit Schulbibliothek und Schulbibliothekarin/Schulbibliothekar. Dabei sind insbesondere die folgenden drei Grundsätze zu beachten.

1.Schulbibliothek als Medienzentrum: Die Schulbibliothek ist der zentrale Ort in der Schule, an dem alle Lern-und Unterrichtsmedien bereitgehalten werden und an dem die Schülerinnen und Schüler den intelligenten Umgang mit allen Medienüben können.

2.Schulbibliothek als Lernumgebung: Für die Schülerinnen und Schülerbewährt sich die Schulbibliothek im Unterricht und außerhalb als multimediale Lernumgebung.

3.Die schulbibliothekarische Fachkraft als Medienpädagogin: Die Schulbibliothekarin/der Schulbibliothekar leitet die Schulbibliothek, stimmt das Medienangebot auf die Unterrichts-und Lernpraxis an der Schule ab und initiiert als Partner/Partnerin der Lehrerinnen und Lehrer medienpädagogische Projekte für alle Fächer und Jahrgänge.

.Quelle:

https://jugendbibliothek21.files.wordpress.com/2015/04/frankfurter_erklaerung.pdf

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