Mit Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017 wird noch in diesem Jahr das Telemediengesetz ein weiteres Mal abgeändert. Mit der Änderung soll eine rechtssichere Abschaffung der sog. Störerhaftung erfolgen. Das hat zur Folge, dass Anbieter von öffentlichem WLAN für Rechtsverstöße von Nutzern des WLAN (bspw. Urheberrecht) nicht mehr haftbar gemacht werden können, solange sie die Verstöße nicht mitverschuldet haben. Die Speicherung von Nutzerdaten und auch Warnungen oder Beschränkungen des Datenvolumens sind dann nicht weiter erforderlich. WLAN-Verbindungen, die Bibliotheken von privaten Anbietern beziehen, sind von den Änderungen nicht betroffen.
Weitere Informationen zu der Gesetzesänderung sind bei beck-online und der dbv-Rechtskommission zu finden.
Quelle:
dbv-Newsletter Nr. 100 2017: „Grünes Licht für das WLAN“ (20. Juli)