Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni eine Urheberrechtsreform verabschiedet. Die Reform bringt für die Bibliotheken eine Reihe von Veränderungen. Wie bei anderen größeren Reformen auch, werden sich einige Aspekte erst in der praktischen Anwendung, der Ausgestaltung durch die Gerichte oder die künftigen Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften zeigen. Kern der Reform ist eine Neusortierung der die Wissenschaft und Forschung – und damit auch die Bibliotheken – betreffenden Regelungen im Urheberrecht. Die Änderungen werden zum 1. März 2018 wirksam. Die Rechtskommission des dbv stellt Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen vor.
dbv: Urheberrechtsreform – Änderungen zum 1. März 2018 (pdf, 428 KB)
Quelle: dbv „dbv-Newsletter Nr. 102 2017“ (16. August), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-national/2013-ab-maerz/dbv-newsletter-nr-102-2017-16-august.html