Zukünftig können Hakenkreuzdarstellungen in Videospielen erlaubt werden.
Nach einer veränderten Rechtsauffassung, kann die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) sich dabei auf die Sozialadäquanzklausel des §86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches berufen.
Dazu Elisabeth Secker (Geschäftsführerin der USK):
„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen“.
Weitere Informationen zum stark diskutierten Thema unter:
- https://www.heise.de/newsticker/meldung/Aufhebung-des-Hakenkreuz-Verbots-DGB-warnt-Branche-vor-NS-Verharmlosung-4141474.html
- https://www.heise.de/newsticker/meldung/Erstes-Videospiel-mit-Hakenkreuzen-bekommt-USK-Freigabe-ab-12-Jahren-4141368.html
Quelle: Daniel Herbig: „USK kann Hakenkreuze in Videospielen zulassen“ (09.08.2018), online verfügbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/USK-kann-Hakenkreuze-in-Videospielen-zulassen-4132430.html?hg=1&hgi=24&hgf=false