Ob Öffentliche Bibliotheken rechtspopulistische Werke zur Verfügung stellen sollten ist ein viel diskutiertes Thema. Die taz berichtete kürzlich über die Handhabung in der Stadtbibliothek Bremen.
Der Kultursenator der Stadt Bremen habe einen Bericht zu dieser Thematik verfasst. Barbara Lison, Direktorin der Bremer Stadtbibliothek, verweise darin auf Artikel 5 des Grundgesetzes: Eine Zensur findet nicht statt. In der Praxis gehe man daher einen Mittelweg. Per Beststeller-Standing Order in den Bestand gelangte Bücher würden behalten, entsprechende Anschaffungsvorschläge jedoch abgelehnt. Lisons Ansicht nach sind auch umstrittene, populistische Werke vonnöten, damit die Bürger am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen kann. Wenn ein Werk es in die Bestellerlisten geschafft habe, sei es ohnehin bereits im Gespräch.
Kritiker merkten an, dass man so den neuen Rechten entgegenkomme, die ihren Weg in den gesellschaftlichen Kanon suchten. Dies geschehe auch, indem einzelne Kunden mehrere Anschaffungsvorschläge anbrächten, um hohe Nachfrage zu suggerieren. Auch ein Geschenkabonnement einer rechten Zeitschrift lehnte die Bibliothek ab. Ob und wie die Bibliothek über den Unterschied zwischen manipulativer und objektiver Literatur informiere, gehe aus dem Bericht des Kultursenators nicht hervor.
Quelle: Jean-Phillip Baeck: „Propaganda zum Ausleihen“ (21.11.2018), online verfügbar unter http://www.taz.de/!5548705/
Weitere Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e. V: Positionspapier zum bibliothekarischen Umgang mit umstrittenen Werken (01.04.2016), online verfügbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Landesverbaende/Niedersachsen/lvn-BID-Positionspapier_Meinungs-und_Informationsfreiheit.pdf