Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung das Jahressteuergesetz beschlossen. Demnach soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19% zukünftig nicht nur für Printmedien, sondern auch für digitale Publikationen gelten. Leider aber mit einer Einschränkung: Werden die Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten, gilt der weiterhin der volle Mehrwertsteuersatz. Dies betrifft zum Beispiel auch digitale Bibliotheksangebote wie die Onleihe.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Bildungsmedien, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Deutsche Bibliotheksverband appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an den Bundestag Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Datenbanken ebenfalls zu begünstigen. Sie begrüßen ausdrücklich die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Einzelausgaben von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen.
Die gemeinsame Presseerklärung der Verbände finden Sie hier.