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Wichtige Hinweise zur DBS im Berichtsjahr 2020

Das vergangene Jahr war eine Ausnahmesituation für die Bibliotheken. Das spiegelt sich unter anderem in der Jahresstatistik wider. Einige Fragen in der DBS haben zu Missverständnissen und teilweise nicht korrekten Eintragungen geführt. Wir bitten Sie die folgenden Fragen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen:

DBS Frage 7 bzw 7.1: Die Zeiten, in denen eine kontaktlose Ausleihe in den Bibliotheken möglich war, werden nicht in der DBS erfasst. Das bedeutet, kurz gesagt, Abholzeiten gelten nicht als Öffnungszeit.

DBS Frage 8: Als Wochenöffnungsstunden werden die beschlossenen Öffnungsstunden eingetragen, unabhängig von coronabedingten Schließungen.

DBS Frage 14, 14.1, 16, 19, 25, 29: Bezugnehmend auf die vom hbz formulierte Mail vom 09. Februar 2021 weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass automatische Verlängerungen, wie bisher, nicht erfasst werden. Sollten Sie diese nicht herausrechnen können muss ein „N“ eingetragen werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Entleihungen inkl. Pauschalverlängerungen im Anmerkungsfeld 199 anzugeben.

DBS Frage 49: Wir heben an dieser Stelle noch einmal hervor, dass bei den laufenden Ausgaben insgesamt alle Ausgaben zählen, egal aus welcher Quelle die Finanzen stammen.

DBS Frage 50-52: Ebenso möchten wir nochmal verstärkt darauf hinweisen, dass alle Fremd- und Eigenmittel, die für den Bestand aufgewendet werden, in den Finanzfragen 50 bis 52 aufgesplittet werden müssen.

DBS Frage 53: Als einmalige Investitionen zählen nur Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, für Baumaßnahmen, Möbel oder technische Ausstattung. Entgegen der Formulierung in der Erläuterung, nur die Investitionen aus Mitteln des Vermögenshaushaltes zu zählen, hat die Steuerungsgruppe des hbz festgelegt, dass Ausgaben aus Fremd- und Eigenmittel in DBS Frage 53 einfließen dürfen.

DBS Frage 80: Benutzerarbeitsplätze werden im Gesamten gezählt, auch, wenn die Nutzungsmöglichkeit durch Absperrungen geringer war.

DBS Frage 99.1: Als Besuche von Veranstaltungen werden lediglich physische Besuche gezählt, jedoch keine digitalen Besuche (Klicks) von Online-Veranstaltungen. Die Klicks können lediglich in 199 (Anmerkungen) erfasst werden. Die Online-Veranstaltungen können in 94 (Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen) ff gezählt werden.

Sollten Sie also eine Änderung vornehmen müssen, beachten Sie bitte die Frist vom 15.02.21 für die Eintragung. Sollten Sie eine Verlängerung brauchen, melden Sie sich bitte unter dbs@hbz-nrw.de unter Nennung Ihrer DBS-ID. Sollten Sie nur einzelne Zahlen ändern müssen, können Sie diese gerne Ihren regionalen Beratern bis zum 31.03.21 mitteilen.

Die Eintragung erfolgt über die Online-Erfassung beim hbz:

https://www.bibliotheksstatistik.de/start

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