Nachrichtenbild
Kommentare 0

dbv: Pressemitteilung zur Initiative „Fair Lesen“ veröffentlicht

Der Deutsche Bibliotheksverband hat gestern eine Pressemitteilung zu der kürzlich gestarteten Initiative „Fair Lesen“ veröffentlicht. Die Initiative wurde von verschiedenen Verlagen, Autorinnen und Autoren gestartet. „Die erzwungene Online-Ausleihe zu Niedrigpreis- Bedingungen – insbesondere für Neuerscheinungen – wäre ein wirtschaftliches Desaster für alle, die vom Kulturgut Buch leben.“ Weitere Aussagen der Initiative finden Sie auf der Webseite initiative-fair-lesen.de.

Die Pressemittelung des dbv beleuchtet verschiedene Falsch- und Fehlinformationen, die dieser Initiative zugrunde liegen:

  • „Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, muss sie eine Lizenz erwerben. Zum Schutz des Buchmarktes gilt wie bei gedruckten Büchern: „eine Kopie, ein Ausleiher“. Das stellt sicher, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen.“
  • „Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.“
  • „Bibliotheken zahlen für die Lizenzen deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird.“
  • „Die Lizenzen, die Bibliotheken erwerben, sind zeitlich befristet, auch um die Abnutzung von Büchern zu simulieren.“

Weitere Punkte finden Sie in der Pressemitteilung des dbv.

Schreibe eine Antwort