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Neues Schulgesetz in Berlin fördert Schulbibliotheken

Im Bundesland Berlin wurde im September ein neues Schulgesetz verabschiedet, das die Existenz bestehender und die Einrichtung weiterer Schulbibliotheken ermöglicht. In dem Gesetz heißt es: „Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz […] auf der Grundlage eines Medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten. […] Schulbibliotheken erhalten nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebundene Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz.“
An 60 % der Berliner Schulen gebe es bereits jetzt eine Schulbibliothek. Diesen seien ohne finanzielle Absicherung, häufig aus ehrenamtlichem Engagement entstanden.

Quelle: http://www.schulmediothek.de/index.php?id=1046&news_id=993&utm_campaign=rss&utm_source=smt-allg&utm_medium=rss&utm_term=smt-allg (zuletzt aufgerufen am 02.11.2021)

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