Wie auch im letzten Jahr fragen sich viele von Ihnen, wie die Daten während des Lockdowns im Berichtsjahr 2021 korrekt eingetragen werden sollen. Aus gegebenem Anlass hat die Steuerungsgruppe den Sachverhalt geklärt und für Sie zusammengestellt. Zunächst zu den Begriffen, die in dem Zusammenhang immer wieder fallen:
Click and Collect:
Dieser Begriff meint einen Bestell- und Abholdienst, Bibliotheksnutzer:innen können Medien auswählen und auf unterschiedlichen Wegen in der Bibliothek zur Abholung bestellen. Der Zutritt zur Bibliothek ist dabei grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne der DBS ist demnach die Bibliothek geschlossen.
Wurde für Click and Collect ein Termin vergeben, um z.B. Andrang vor der Bücherei zu vermeiden oder um bestimmte Gruppen besonders zu schützen, ohne dass die Bibliotheksräume grundsätzlich zugänglich waren, gilt die Bibliothek ebenfalls als geschlossen und diese Zeit kann nicht als Öffnungszeit gezählt werden.
Ausschließliche Click and Collect-Zeiten sind auch nach dem Lockdown als Schließzeiten zu werten, diese Zeiten dürfen also nicht in die Öffnungszeiten eingerechnet werden. Das ist auch dann der Fall, wenn Sonderzeiten für Click and Collect eingerichtet wurde.
Bieten Bibliotheken Click and Collect als zusätzlichen Service während der regulären Öffnungszeit an (Bibliotheken sind also gleichzeitig und grundsätzlich für alle zugänglich), ist die Bibliothek im Sinne der DBS geöffnet.
Click and Meet:
Darunter versteht man, dass Nutzer:innen einen Termin buchen können, zu dem sie die Bibliothek betreten können. Die Bibliotheksräume sind somit uneingeschränkt für Nutzer:innen zugänglich. Im Sinne der DBS ist die Bibliothek demnach geöffnet, wenn auch unter Einschränkungen.
Im Folgenden finden Sie die Entscheidungen und Begründungen zu den einzelnen DBS-Fragen:
DBS-Frage 7: Jahresöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Die Zeiten, in denen ein Zugang zu den Bibliotheksräumen nur durch Terminbuchung möglich ist/war, werden zu den Jahresöffnungsstunden hinzugezählt.
Die Zeiten, in denen lediglich Click and Collect ermöglicht werden/wurden, zählen nicht zu den Jahresöffnungsstunden.
Begründung:
Als Öffnungszeit zählen die Zeiten, in denen die Bibliotheksräume für die Besucher:innen zugänglich sind. Dies ist in der Regel bei Click and Meet der Fall, bei Click and Collect nicht (Ausnahme: die Bibliothek ist geöffnet, bietet aber gleichzeitig weiterhin Click and Collect an). Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass in ein paar Jahren rückwirkend erkennbar sein soll, dass es 2020 ff besondere Jahre gab, in denen die Bibliotheken auf Grund der Pandemiesituation nicht wie gewohnt öffnen konnten wie in den Jahren zuvor und hoffentlich auch in den Jahren danach.
DBS-Frage 7.1: Jahresöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Falls für die Einlasskontrollen dieser Zeiten Bibliothekspersonal *ausschließlich* für die Einlasskontrollen eingesetzt wurden/werden, ist dies trotzdem als Open Library zu werten. Es muss aber gegeben sein, dass keine bibliothekarischen Services angeboten wurden.
Begründung:
Soweit nur die Einlasskontrollen durch Bibliothekspersonal durchgeführt wurden, ist das Prinzip der Open Library nicht betroffen.
DBS-Frage 8: Wochenöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Hier ist die Regelöffnungszeit einzutragen. Reduzierte Bibliothekszeiten, z.B. durch den Lockdown oder durch sonstige Beschränkungen, werden hier nicht berücksichtigt.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek in der Regel pro Woche erreichbar ist.
DBS-Frage 8.1: Wochenöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Hier sind die „normalen“ Wochenöffnungsstunden für Open Library anzugeben, unabhängig von evtl. Schließzeiten während des Lockdowns etc.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek normalerweise im Rahmen der Open Library nutzbar ist.
DBS-Frage 12: Besuche
Entscheidung:
Alle Besuche dürfen gezählt werden. Dies gilt auch für Besuche im Rahmen von Click and Collect während der Schließzeiten.
Begründung:
Besuche während der Schließzeiten sollen vergleichbar der Außenrückgabe gezählt werden.
DBS-Frage 14, 16, 19, 25, 29: Entleihungen
Entscheidung:
Die Entleihungen können gezählt werden, unabhängig davon, ob sie während der Schließzeiten oder während der Öffnungszeiten getätigt wurden. Pauschalverlängerungen sollten möglichst herausgerechnet werden. Ist das Herausrechnen jedoch nicht möglich, können diese ebenfalls in den genannten Fragen eingerechnet werden.
Begründung:
Alle Entleihungen (physisch und digital) sollen abgebildet werden. Pauschalverlängerungen – also Verlängerungen ohne Nutzerantrag – sollten möglichst herausgerechnet werden. Da einige Bibliothekssysteme diese Verlängerungen nicht herausrechnen können, soll eine vermehrte N-Eingabe in der jährlichen Statistik vermieden werden. Die Tatsache, dass Pauschalverlängerungen eingerechnet wurden, soll in 199 vermerkt werden.
DBS-Frage 66 ff: Personalkapazität
Entscheidung:
Alle Arbeitsstunden, die während der Schließzeiten von Bibliotheken getätigt wurden, können abgebildet werden.
Begründung:
Die Bibliotheken sollen darstellen können, dass sie während der Schließungen gearbeitet und Services angeboten haben. Die Arbeitsstunden, die in DBS-Frage 7 nicht abgebildet werden (z.B. Click and Collect) werden hier sichtbar. Wurden während des Lockdowns z.B. die Öffnungsstunden für Click and Collect angeboten, sind diese Stunden hier nachgewiesen.