Archiv des Monats “Januar 2022

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HdM Stuttgart bietet Certificate of Advanced Studies (CAS) Bibliothekspädagogik an

Die Hochschule der Medien in Stuttgart (HdM) bietet einen neuen Weiterbildungsabschluss für Bibliothekspädagogik auf Masterniveau an. Das Certificate of Advanced Studies (CAS) Bibliothekspädagogik bündelt drei inhaltlich passende Weiterbildungsmodule und verleiht nach erfolgreichem Abschluss das Certificate of Advanced Studies. Mit diesem Zertifikat erwerben Teilnehmende einen Weiterbildungsabschluss auf Masterniveau. Die Hochschule der Medien bietet als einzige deutsche Hochschule ein CAS an und reagiert damit auf die unterschiedlichen Weiterbildungsbedarfe im Bibliothekssektor.

Die nächsten Module, die für das CAS Bibliothekspädagogik belegt werden können:
** Teaching Literacy; Start 11.02.2022; Dozent Dr. Wolfgang Eckart
** Lernort Bibliothek; Start 01.04.2022; Dozent Prof. Dr. Richard Stang
** Teaching Library; Start 28.10.2022; Dozent Dr. Wilfried Sühl-Strohmenger 

Weitere Informationen und die Möglichkeit, die Module zu buchen unter https://www.hdm-weiterbildung.de/zertifikatskurse/cas-bibliothekspaedagogik

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Jetzt Aktionen zum Digital-Tag 2022 anmelden und kostenloses Marketing-Paket erhalten

Am 24. Juni 2022 findet der nächste bundesweite Digitaltag statt. Bereits jetzt können Bibliotheken Aktionen für den Digitaltag 2022 anmelden. Eine frühe Anmeldung lohnt sich:

  • Die ersten 100 Anmeldungen erhalten ein Digitaltag-Paket mit Marketing-Material zum Bewerben der eigenen Aktion. 
  • Bei frühzeitiger Anmeldung erscheint Ihre Aktion bereits ab dem 31. Januar auf der interaktiven Aktionslandkarte. 
  • Änderungen und Ergänzungen an Ihrer Aktion sind im Nachgang jederzeit möglich. 

In den vergangenen zwei Jahren haben sich zahlreiche Bibliotheken mit Aktionen und Veranstaltungen am Digitaltag beteiligt. Anmeldung sowie weitere Informationen unter www.digitaltag.eu/aktion-anmelden

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Weitere Fördermittel für „Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren“

Der Deutsche Literaturfonds hat zusätzliche Bundesmittel erhalten für die Förderlinien „Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren“ und „Digitales interaktives Programm für Kinder und Jugendliche“. Anträge können zunächst vom 28.02.2022 bis 13.03.2022 gestellt werden.

Mehr Informationen unter: https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/tausende-literarische-wieder-begegnungen-mit-autorinnen-und-autoren/?fbclid=IwAR1KarJJ2CAraxZQleca4RGMzExQ92p1UPzBSGxMZS6MijM2WlSy7IzO5VQ

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IFLA Green Library Award 2022 / 28.02.22

Die Umwelt und Nachhaltigkeitssektion der IFLA vergibt auch in diesem Jahr wieder den IFLA Green Library Award.

In der Kategorie „Best Green Library“ können sich Bibliotheken bewerben, die ökologisch und nachhaltig arbeiten. In der Kategorie „Best Green Library Project“ können ökologische und nachhaltige Bibliotheksprojekte eingereicht werden. Die Projekte sollen in Umfang, Zeit und Budget begrenzt sein und zumindest auf lokaler Ebene einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen leisten. Darüber hinaus wird ein Anerkennungspreis für ein Projekt vergeben, das mit kleinem Budget große Wirkung erzielt.

Die Einreichungsfrist endet am 28. Februar 2022. Die Gewinner werden auf dem 88. IFLA World Library and Information Congress 2022 in Dublin, Irland, vorgestellt.

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DBS-Datenblatt „Über den Tellerrand geschaut“

Die Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) hat das aktuelle Datenblatt „Über den Tellerrand geschaut“ veröffentlicht. Darin werden verschiedene Statistiken aus dem Bibliotheks-, Kultur- und Bildungsbereich im Zusammenhang mit der DBS-Statistik betrachtet. In diesem Jahr beschäftigt sich das Datenblatt schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bibliotheken in Deutschland.

https://service-wiki.hbz-nrw.de/pages/viewpage.action?pageId=470024247&preview=/470024247/722436177/%C3%9Cber-den-Tellerrand-geschaut_BJ2020_final.pdf

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DBS: Fragen rund um die besonderen Services in der Pandemie

Wie auch im letzten Jahr fragen sich viele von Ihnen, wie die Daten während des Lockdowns im Berichtsjahr 2021 korrekt eingetragen werden sollen. Aus gegebenem Anlass hat die Steuerungsgruppe den Sachverhalt geklärt und für Sie zusammengestellt. Zunächst zu den Begriffen, die in dem Zusammenhang immer wieder fallen:

Click and Collect:
Dieser Begriff meint einen Bestell- und Abholdienst, Bibliotheksnutzer:innen können Medien auswählen und auf unterschiedlichen Wegen in der Bibliothek zur Abholung bestellen. Der Zutritt zur Bibliothek ist dabei grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne der DBS ist demnach die Bibliothek geschlossen.
Wurde für Click and Collect ein Termin vergeben, um z.B. Andrang vor der Bücherei zu vermeiden oder um bestimmte Gruppen besonders zu schützen, ohne dass die Bibliotheksräume grundsätzlich zugänglich waren, gilt die Bibliothek ebenfalls als geschlossen und diese Zeit kann nicht als Öffnungszeit gezählt werden.
Ausschließliche Click and Collect-Zeiten sind auch nach dem Lockdown als Schließzeiten zu werten, diese Zeiten dürfen also nicht in die Öffnungszeiten eingerechnet werden. Das ist auch dann der Fall, wenn Sonderzeiten für Click and Collect eingerichtet wurde.
Bieten Bibliotheken Click and Collect als zusätzlichen Service während der regulären Öffnungszeit an (Bibliotheken sind also gleichzeitig und grundsätzlich für alle zugänglich), ist die Bibliothek im Sinne der DBS geöffnet.

Click and Meet:
Darunter versteht man, dass Nutzer:innen einen Termin buchen können, zu dem sie die Bibliothek betreten können. Die Bibliotheksräume sind somit uneingeschränkt für Nutzer:innen zugänglich. Im Sinne der DBS ist die Bibliothek demnach geöffnet, wenn auch unter Einschränkungen. 

Im Folgenden finden Sie die Entscheidungen und Begründungen zu den einzelnen DBS-Fragen:

DBS-Frage 7: Jahresöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Die Zeiten, in denen ein Zugang zu den Bibliotheksräumen nur durch Terminbuchung möglich ist/war, werden zu den Jahresöffnungsstunden hinzugezählt.
Die Zeiten, in denen lediglich Click and Collect ermöglicht werden/wurden, zählen nicht zu den Jahresöffnungsstunden.
Begründung:
Als Öffnungszeit zählen die Zeiten, in denen die Bibliotheksräume für die Besucher:innen zugänglich sind. Dies ist in der Regel bei Click and Meet der Fall, bei Click and Collect nicht (Ausnahme: die Bibliothek ist geöffnet, bietet aber gleichzeitig weiterhin Click and Collect an). Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass in ein paar Jahren rückwirkend erkennbar sein soll, dass es 2020 ff besondere Jahre gab, in denen die Bibliotheken auf Grund der Pandemiesituation nicht wie gewohnt öffnen konnten wie in den Jahren zuvor und hoffentlich auch in den Jahren danach.

DBS-Frage 7.1: Jahresöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Falls für die Einlasskontrollen dieser Zeiten Bibliothekspersonal *ausschließlich* für die Einlasskontrollen eingesetzt wurden/werden, ist dies trotzdem als Open Library zu werten. Es muss aber gegeben sein, dass keine bibliothekarischen Services angeboten wurden.
Begründung:
Soweit nur die Einlasskontrollen durch Bibliothekspersonal durchgeführt wurden, ist das Prinzip der Open Library nicht betroffen.

DBS-Frage 8: Wochenöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal
Entscheidung:
Hier ist die Regelöffnungszeit einzutragen. Reduzierte Bibliothekszeiten, z.B. durch den Lockdown oder durch sonstige Beschränkungen, werden hier nicht berücksichtigt.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek in der Regel pro Woche erreichbar ist.

DBS-Frage 8.1: Wochenöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit)
Entscheidung:
Hier sind die „normalen“ Wochenöffnungsstunden für Open Library anzugeben, unabhängig von evtl. Schließzeiten während des Lockdowns etc.
Begründung:
Es soll deutlich werden, wie viele Stunden die Bibliothek normalerweise im Rahmen der Open Library nutzbar ist.

DBS-Frage 12: Besuche
Entscheidung:
Alle Besuche dürfen gezählt werden. Dies gilt auch für Besuche im Rahmen von Click and Collect während der Schließzeiten.
Begründung:
Besuche während der Schließzeiten sollen vergleichbar der Außenrückgabe gezählt werden.

DBS-Frage 14, 16, 19, 25, 29: Entleihungen
Entscheidung:
Die Entleihungen können gezählt werden, unabhängig davon, ob sie während der Schließzeiten oder während der Öffnungszeiten getätigt wurden. Pauschalverlängerungen sollten möglichst herausgerechnet werden. Ist das Herausrechnen jedoch nicht möglich, können diese ebenfalls in den genannten Fragen eingerechnet werden.
Begründung:
Alle Entleihungen (physisch und digital) sollen abgebildet werden. Pauschalverlängerungen – also Verlängerungen ohne Nutzerantrag – sollten möglichst herausgerechnet werden. Da einige Bibliothekssysteme diese Verlängerungen nicht herausrechnen können, soll eine vermehrte N-Eingabe in der jährlichen Statistik vermieden werden. Die Tatsache, dass Pauschalverlängerungen eingerechnet wurden, soll in 199 vermerkt werden.

DBS-Frage 66 ff: Personalkapazität
Entscheidung:
Alle Arbeitsstunden, die während der Schließzeiten von Bibliotheken getätigt wurden, können abgebildet werden.
Begründung:
Die Bibliotheken sollen darstellen können, dass sie während der Schließungen gearbeitet und Services angeboten haben. Die Arbeitsstunden, die in DBS-Frage 7 nicht abgebildet werden (z.B. Click and Collect) werden hier sichtbar. Wurden während des Lockdowns z.B. die Öffnungsstunden für Click and Collect angeboten, sind diese Stunden hier nachgewiesen. 

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Tagung „Bibliothekspädagogik und Deutschdidaktik im interdisziplinären Gespräch“ am 28.01.2022

Am 28.01.2022 richten die Deutschdidaktik-Lehrstühle an den Standorten Eichstätt und Würzburg eine virtuelle Tagung mit dem Ziel der besseren Vernetzung von Bibliothekspädagogik und Deutschdidaktik aus. Unter dem Tagungsthema „Bibliothekspädagogik und Deutschdidaktik im interdisziplinären Gespräch“ diskutieren wir Qualifizierungswege, Ausbildungsinhalte, disziplinäre Diskurse und loten gemeinsame Schnittstellen in Forschung, Ausbildung/Lehre und Vermittlungspraxis aus.

Anmeldung: bis spätestens 26.01.2022 an anna.gruber@ku.de

Mehr Informationen sowie das Tagungsprogramm unter https://www.ku.de/slf/germanistik/didaktik-der-deutschen-sprache-und-literatur/projekte/tagung

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Virtuelle Weiterbildungsmesse für weiterbildende und berufsbegleitende Angebote / 14.01.22

„Wandel ist die einzige Konstante“ – so lautet das Motto der virtuellen Weiterbildungsmesse, die am Freitag, 14. Januar von 16.00 bis 19.30 Uhr, stattfindet. Im Mittelpunkt steht die Präsentation von Weiterbildungsmöglichkeiten und praktischen Angeboten verschiedener informationswissenschaftlicher Institute, Fachbereiche und Weiterbildungszentren im deutschsprachigen Raum. Neben dem Informationsangebot gibt es auch die Möglichkeit, eigene Fragen in individuellen Gesprächen zu stellen. Veranstalter sind die Konferenz der informations- und bibliothekswissenschaftlichen Ausbildungs- und Studiengänge (KIBA), die Sektion 7 im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Ausbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Information und Wissen e.V. (DGI).

Anmeldung unter: https://www.wit-wildau.de/zentrale-weiterbildungsmesse/

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BIB: Austauschveranstaltung für deutsche Schulbibliothekar*innen; 02.02.2022

Am 2. Februar 2022 findet eine Infoveranstaltung für Schulbibliotheken mit Irina Nehme als deutsches Mitglied der ständigen IFLA-Kommission Schulbibliotheken statt. In der Veranstaltung wird Nehme das IFLA-Manifest für Schulbibliotheken, weitere Positionspapiere und Richtlinien, den Action Plan 2021-2023 für Schulbibliotheken sowie den International School Library Month (ISLM) vorstellen. Zentrale Ziele der Veranstaltung sind, dass sich Schulbibliothekar*innen im BIB kennenlernen, austauschen und über Lobbyarbeit für ihre Einrichtungen diskutieren.

Die Online-Veranstaltung findet am 2. Februar 2022 von 17:00 bis 19.00 Uhr auf der Konferenzplattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist über die Plattform Eveeno möglich.

Quelle:Service für One Person LibrariesThink global – act local: deutsche Schulbibliotheken im internationalen Schulbibliothekswesen“ (06.01.2022)