Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Donnerstag die erste Rate i.H.v. 375 Mio. Euro des Kulturfonds Energie des Bundes freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Auch Bibliotheken sind antragsberechtigt.
Die Umsetzung erfolgt wieder auf Länderebene. Die Zentrale Registrierungsplattform wird laut Aussage des Deutschen Kulturrates voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte freigeschaltet. Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe für Gas-, Fernwärme- und Stromkosten beantragen. Bibliotheken sind ebenfalls antragsberechtigt.