Kommentare 0

Rückblick auf das Webinar zur EU-Drittmittelförderung für Bibliotheken

Am 14.01. hat Lea Stover im Rahmen eines Webinars des deutschen Bibliotheksverbands die EU-Drittmittelförderung vorgestellt, auf die sich auch Bibliotheken bewerben können. Lea Stover arbeitet beim Creative Europe Desk Kultur, das ist die Deutsche Beratungsstelle für EU-Förderung.

Insgesamt 2,44 Milliarden Euro stellt die Europäische Union innerhalb der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) im Rahmen des Aktionsprogramms „Kreatives Europa“ für kulturelle Vorhaben, die audiovisuellen Branchen sowie sektorübergreifende Projekte zur Verfügung. Ziel dabei ist es, die kulturelle Vielfalt sowie das europäische Kulturerbe zu wahren sowie Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Potenziale des Kultur- und Kreativsektors, vor allem der audiovisuellen Branchen, zu unterstützen.

Welches Potenzial aber birgt die europäische Kulturförderung konkret für Bibliotheken? Wer genau ist unter welchen Voraussetzungen antragsberechtigt? Was gilt es bei einem Fördermittelantrag zu beachten? Diesen und ähnliche Fragen hat sich dieses Online-Seminar gewidmet, zu dem die nationale Kontaktstelle des Europäischen Kulturförderprogramms, der Creative Europe Desk KULTUR sowie das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) eingeladen haben.

Generell setzt die europäische Kulturförderung den internationalen Austausch in den Fokus.

Bei Culture Moves Europe können Reisekosten von Einzelpersonen gefördert werden, die Kulturinstitutionen über Grenzen hinweg zusammenbringen. Culture Moves Europe ist der Nachfolger von i-portunus und hat ein Gesamtbudget von 21 Millionen Euro.

Der größte Teil der Förderung entfällt auf Kooperationsprojekte im Rahmen von Creative Europe. Hier gibt es drei Formen der Förderung:

  • Kleine Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens drei Kultureinrichtungen aus drei verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern. Hier können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.
  • Mittlere Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens fünf Kultureinrichtungen aus fünf verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern. Hier können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.
  • Große Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens zehn Kultureinrichtungen aus zehn verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern. Hier können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Weitere Informationen zu den Antragsfristen und dem Bewerbungsverfahren für die Förderung auf der Website des Programms: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte/

Wer noch nach Ideen für mögliche Kooperationsprojekte sucht, kann sich auf der europäischen Good practices-Sammlung inspirieren lassen: Nachmachen erlaubt!

Den Mitschnitt des Webinars finden Sie auf der Website des dbv.

Schreibe eine Antwort