Alle Artikel mit dem Schlagwort “Förderung

Bibliothekspolitik

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Rückblick auf das Webinar zur EU-Drittmittelförderung für Bibliotheken

Am 14.01. hat Lea Stover im Rahmen eines Webinars des deutschen Bibliotheksverbands die EU-Drittmittelförderung vorgestellt, auf die sich auch Bibliotheken bewerben können. Lea Stover arbeitet beim Creative Europe Desk Kultur, das ist die Deutsche Beratungsstelle für EU-Förderung.

Insgesamt 2,44 Milliarden Euro stellt die Europäische Union innerhalb der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) im Rahmen des Aktionsprogramms „Kreatives Europa“ für kulturelle Vorhaben, die audiovisuellen Branchen sowie sektorübergreifende Projekte zur Verfügung. Ziel dabei ist es, die kulturelle Vielfalt sowie das europäische Kulturerbe zu wahren sowie Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Potenziale des Kultur- und Kreativsektors, vor allem der audiovisuellen Branchen, zu unterstützen.

Welches Potenzial aber birgt die europäische Kulturförderung konkret für Bibliotheken? Wer genau ist unter welchen Voraussetzungen antragsberechtigt? Was gilt es bei einem Fördermittelantrag zu beachten? Diesen und ähnliche Fragen hat sich dieses Online-Seminar gewidmet, zu dem die nationale Kontaktstelle des Europäischen Kulturförderprogramms, der Creative Europe Desk KULTUR sowie das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) eingeladen haben.

Generell setzt die europäische Kulturförderung den internationalen Austausch in den Fokus.

Bei Culture Moves Europe können Reisekosten von Einzelpersonen gefördert werden, die Kulturinstitutionen über Grenzen hinweg zusammenbringen. Culture Moves Europe ist der Nachfolger von i-portunus und hat ein Gesamtbudget von 21 Millionen Euro.

Der größte Teil der Förderung entfällt auf Kooperationsprojekte im Rahmen von Creative Europe. Hier gibt es drei Formen der Förderung:

  • Kleine Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens drei Kultureinrichtungen aus drei verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern. Hier können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.
  • Mittlere Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens fünf Kultureinrichtungen aus fünf verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern. Hier können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.
  • Große Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens zehn Kultureinrichtungen aus zehn verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern. Hier können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Weitere Informationen zu den Antragsfristen und dem Bewerbungsverfahren für die Förderung auf der Website des Programms: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte/

Wer noch nach Ideen für mögliche Kooperationsprojekte sucht, kann sich auf der europäischen Good practices-Sammlung inspirieren lassen: Nachmachen erlaubt!

Den Mitschnitt des Webinars finden Sie auf der Website des dbv.

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Rural Toolkits: Neues Instrumentarium zur Förderung des ländlichen Raums

Die Europäische Kommission hat ein Instrumentarium für die Förderung des ländlichen Raums veröffentlicht. Ziel des „Rural Toolkits“ ist es, Verwaltungen, Unternehmen, Multiplikatoren und Einzelpersonen Informationen zu mehr als 20 verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Initiativen der Europäischen Union zu geben. Der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten soll so erleichtert werden. Mehr Informationen auf dieser Website https://ec.europa.eu/regional_policy/whats-new/panorama/2024/02/03-06-2024-new-eu-toolkit-provides-focused-support-to-rural-areas_en

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Vortrag: Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen

Die zehn Koordinierungsstellen des RKP – Regionales Kultur Programm NRW setzen auf ein gemeinsames Qualifizierungsangebot zum Themenfeld „Umwelt- und klimaschonende Kultur“.

Als ersten Termin einer landesweiten Reihe gibt es folgende Infoveranstaltung:

Nationale Klimaschutzinitiative: Förderung von Klimaschutz in Kultureinrichtungen
Vortrag und Beratung
23.03.2022, 14-15 Uhr, digital über Zoom

Wie kommunale Kulturbetriebe einen Beitrag zu einer CO2-ärmeren Zukunft leisten, und diesen vor allem finanzieren können, erfahren Sie in der Informationsveranstaltung „Nationale Klimaschutzinitiative: Förderung von Klimaschutz in Kultureinrichtungen“. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteur*innen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Ines Fauter vom „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ am Deutschen Institut für Urbanistik informiert in der Online-Veranstaltung über Fördermöglichkeiten für kommunale Kulturbetriebe im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Gefördert werden u.a. Klimaschutzkonzepte und Personal für die Umsetzung, Klimaschutzberatungen, Kommunale Netzwerke, Machbarkeitsstudien, Energie- und Umweltmanagement und Investitionen in klimaschutzrelevante Infrastruktur wie z.B. Beleuchtungssanierung, raumlufttechnische Anlagen oder Radabstellanlagen.

Die kostenfreie Informationsveranstaltung wird angeboten im Rahmen des ONBOARDING Programms des Kulturraum Niederrhein e.V. Sie richtet sich an kommunale Kulturbetriebe und gemeinnützige Vereine aus ganz NRW sowie Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.

Anmeldung und Information unter anmeldung@kulturraum-niederrhein.de

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Kulturstiftung des Bundes: Antragsfrist für Flüchtlingsprogramm „Sonnenstunden“ bis 20. Mai verlängert

Die Antragsfrist für das Programm „Sonnenstunden“ wurde von der Kulturstiftung des Bundes verlängert. Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. In diesen sollen sie gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte oder Theateraufführungen in Unterkünften für Geflüchtete, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge, Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können

Eine Antragsstellung an die Kulturstiftung der Länder per E-Mail an sonnenstunden@kulturstiftung.de ist noch bis 20.05.2022 möglich.

Die maximale Fördersumme zur Umsetzung von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen beträgt 5.000 Euro. Die Förderung kann für Sachkosten (z. B. Honorare, Arbeitsmaterial, Eintrittsgeld) verwendet werden. Ein Eigenanteil ist keine Fördervoraussetzung.

Quelle: https://www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine/

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dbv: Neues Förderprogramm „WissensWandel“ unterstützt digitale Weiterentwicklung von Bibliotheken

Im Digitalprogramm WissensWandel stehen 10 Millionen Euro für Bibliotheken und Archive zur Verfügung. Das Förderprogramm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und wird vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) betreut. Es soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie mildern.

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft sowie – in entsprechender Trägerschaft – Organisationen, die im Bibliotheks- und Archivbereich für die Aus- und Fortbildung zuständig sind.

Was wird gefördert?

„WissensWandel“ fördert Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven. Ziel ist es, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtung. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
(1) Digitales Medienangebot
(2) Vermittlungsangebote von digitaler Bildung, Kompetenz und Kultur (Digitale Transformation)
(3) Digitalisierung und Aufbereitung von Beständen als Grundlage für deren digitale Verarbeitung, Zugänglichmachung und Vermittlung
(4) Infrastruktur & Leistungsangebote als Grundlagen für die digitale Vermittlung

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.8.2021 umgesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Mindestantragssumme beträgt 10.000 Euro. Die maximale Antragssumme ist abhängig von dem gewählten Förderbereich und liegt zwischen 50.000-200.000 Euro. Erforderlich ist die finanzielle Eigenbeteiligung der Einrichtungen durch bare Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10 Prozent der Gesamtkosten.

Anträge werden ab dem 2.11.2020 laufend entgegengenommen und in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.1.2021. Anträge für „Leuchtturmprojekte“ müssen bis zum 31.12.2020 eingereicht werden.

Die Anträge werden ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht. Das Antragsformular wird ab dem 2.11.2020, 10 Uhr, freigeschaltet.

Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V.: „WissensWandel – Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von NeustartKultur“ (Stand 09.10.2020), online verfügbar unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/wissenswandel.html




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dbv: „Fit für Förderung“; – Aufzeichnungen und weitere Termine

Seit April läuft die Reihe „Fit für Förderung“ vom dbv. Insgesamt 350 Personen haben seitdem daran teilgenommen. Die Aufzeichnungen der bisherigen Termine sind nun auf der Webseite des dbv einzusehen. Bis September 2020 sind noch fünf weitere Termine geplant. Informationen zu den Terminen und Themen finden Sie über das Bibliotheksportal.

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 175 2020 (25. Juni)

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Projektfinanzierung: Brotschüre des knb

Die Broschüre des Kompetenznetzwerks für Bibliotheken (knb) gibt Einblicke in die Projektfinanzierung in Bibliotheken und praktische Tipps, wie Projekte beantragt und umgesetzt werden können. Neben der durch die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW angebotenen Förderung gibt es diverse weitere Fördermöglichkeiten.

Die Broschüre steht online zur Verfügung: https://www.bibliotheksverband.de/…/

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 158 2019 (17. Oktober)