Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat sich kritisch zu einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vom 8. Juli 2025 geäußert.
Die Stadtbücherei Münster hatte vergangenes Jahr umstrittene Sachbuchtitel in den Bestand aufgenommen und diese mit Einordnungshinweisen versehen. Der Autor eines der Werke klagte gegen das Vorgehen.
Das OVG Münster entschied, dass diese Einordnungshinweise der Stadtbücherei bei umstrittenen Büchern die Meinungsfreiheit verletzen und nicht durch das Kulturgesetzbuch NRW gedeckt sind. Der dbv kritisiert diesen Beschluss als Rückschritt, da er den rechtlichen Rahmen für Bibliotheken als zu eng und nicht zeitgemäß offenbart.
Die Stellungnahme kann hier nachgelesen werden: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2025-07/20250717_Stellungnahme_des_dbv_zum_Beschluss_des_OVG_%20M%C3%BCnster_vom_8.Juli2025_0.pdf