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Neuer Beschluss: Oberverwaltungsgericht stoppt Warnhinweise in Stadtbücherei Münster

Die Stadtbücherei Münster hatte im Jahr 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem Hinweis versehen, der nach einem Gerichtsbeschluss nun entfernt werden muss.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) stufte den Warnhinweis als rechtswidrig ein, da er die in den Büchern enthaltenen Meinungen abwerte und potenzielle Leser abschrecken könne. Bibliotheken stehe es frei, Bücher zu erwerben oder deren Anschaffung abzulehnen, sie dürften jedoch keine negativen Bewertungen an ihrem Bestand anbringen. Der Hinweis verletze laut OVG sowohl die Meinungsfreiheit des Autors als auch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Mit dieser Entscheidung gab das OVG der Beschwerde eines Autors statt, der sich gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster gewandt hatte. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.

Mehr Informationen auf dieser Website: https://www.spiegel.de/kultur/muenster-gericht-stoppt-warnhinweise-in-stadtbuecherei-a-43c0c2c3-c574-4397-b830-58c97ee288fd

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