Am Freitag, den 22. Juli 2016 verabschiedete der Landtag in Schleswig Holstein das Bibliotheksgesetz nach dem Entwurf von Kulturministerin Anke Spoorendonk. Das neue Gesetz liefert eine Aufgabenbeschreibung für die öffentlichen Bibliotheken des Landes. Die Landesbibliothek wird im Zuge der Gesetzesverabschiedung zur Landesoberbehörde benannt. Laut Landesparlament soll das Bibliothekswesen mehr Eigenständigkeit erlangen, ebenso sollen die Bestände gesichert werden.
Quelle: BuB