Alle Artikel mit dem Schlagwort “Bibliotheksgesetz

Bibliothekspolitik

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Kulturausschuss veröffentlicht Stellungnahme zur Sonntagsöffnung

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW hat seine Beschlussempfehlung zum Entwurf des Bibliotheksstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wird einstimmig befürwortet und könnte bereits Mitte Oktober verabschiedet werden.

Wörtlich heißt es in der Begründung unter anderem:

Öffentliche Bibliotheken seien Bildungseinrichtungen, die Medien- und Informationskompetenz gerade an Kinder und Jugendliche vermittelten.

Ihre Funktion als Zentren für Kultur und Bildung rechtfertige zudem die Bezeichnung öffentlicher Bibliotheken als „Dritte Orte“.

Der Gesetzentwurf problematisiert, dass öffentliche Bibliotheken als Orte der Kultur, anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen, an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Sie könnten dadurch ihre Funktion als gesellschaftliche Begegnungsorte, die auch der nichtkonsumtiven Freizeitgestaltung dienen, nur unzureichend erfüllen.

Aus diesen Gründen sollten durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden. Der Gesetzentwurf schaffe zudem die rechtlichen Voraussetzungen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung die Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Es handele sich um ein in sich geschlossenes und aufeinander bezogenes Regelungsvorhaben.

Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7513, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5637 (27.09.19), online verfügbar unter https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7513.pdf

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Kulturausschuss des Landtags NRW einstimmig für die Sonntagsöffnung

Der Kulturausschuss des Landtags NRW hat sich vorgestern geschlossen für den Entwurf des Bibliotheksstärkungsgesetzes ausgesprochen. Der von CDU und FDP vorgebrachte Gesetzentwurf könnte nun bereits in einer der kommenden Plenarsitzungen des Landtags verabschiedet werden. Die nächste Sitzung findet am 09. und 10. Oktober statt.

Das Gesetz ermöglicht eine Änderung der Bedarfsgewerbeverodnung NRW, die die Sonntagsarbeit regelt. So würde den Kommunen ermöglicht, sich für eine von Fachpersonal begleitete Sonntagsöffnung  zu entscheiden.

Quelle: Rüger, Ekkehard: „Landtag macht Weg frei – Bibliotheken in NRW wohl bald auch sonntags geöffnet“ (26.09.19), online verfügbar unter https://www.wz.de/nrw/weg-fuer-sonntagsoeffnung-der-bibliotheken-in-nrw-frei_aid-46115231

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NRW Landtag beschäftigt sich mit Sonntagsöffnung von Bibliotheken

Heute wird der Gesetzentwurf zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) in erster Lesung im Landtag NRW diskutiert. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von den Landtagsfraktionen der CDU sowie der FDP.

„Die Funktion der öffentlichen Bibliotheken als Begegnungs- und kulturelle Veranstaltungsorte sowie ihre für die Ausübung des Grundrechts der Informationsfreiheit wichtige Rolle als Vermittler nur vor Ort nutzbarer Informationsangebote soll durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes als im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden.

Zugleich werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung öffentlichen Bibliotheken eine Öffnung an Sonntag- und Feiertagen zu ermöglichen.“ (S. 2)

Nach der 1. Lesung am 11.04.19 soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Link zum Gesetzentwurf   Drucksache 17/5637

Nachrichtenbild
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BID-Präsidentin äußert sich im Deutschlandfunk zu Bibliotheksgesetz

Die Präsidentin des Dachverbands „Bibliothek und Information Deutschland“ (BID) Barbara Lison möchte Bibliotheken zu Pflichtaufgaben der Kommunen machen. Dies äußerte sie in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Durch ein solches Gesetz würden Bibliotheken wieder mehr in den Fokus der Gesellschaft rücken und auch eine höhere Zuwendung erhalten. Als Beispiele für Länder mit adäquaten Budgets für Öffentliche Bibliotheken nannte sie Dänemark und Schweden.

Quelle: Deutschlandfunk: „Dachverbands-Präsidentin fordert Bibliotheksgesetz“ (zuletzt aufgerufen am 19.09.2018), online verfügbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/zukunft-der-bibliotheken-dachverbands-praesidentin-fordert.691.de.html?dram:article_id=428218

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vbnw trifft Kommunale Spitzenverbände

Der vbnw hat sich am 16. August 2017 zum Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Thema war die Erarbeitung eines Bibliotheksgesetzes, wie es die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Die Gesprächspartner wollen sich zunächst stärker dafür einsetzen, die Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken durch Mittel des Landes dauerhaft zu sichern.  Den Bericht über das Gespräch finden Sie hier.

 

 

 

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Entwurf des Landesbibliotheksgesetzes NRW abschließend abgelehnt

Am Freitag, 27.01.2017 erfolgte die zweite und somit letzte Lesung des Beschlußverfahrens zum Gesetzesentwurf eines Landesbibliotheksgesetzes NRW. Die Abstimmung im Landtag NRW ergab eine Mehrheitsentscheidung gegen den Entwurf. Zuvor wurde ein Änderungsantrag von der CDU-Fraktion eingebracht, der ebenfalls mit Mehrheitsentscheid abgelehnt wurde.
Alle Informationen zum abgeschlossenen Verfahren sind auf der Seite des Landtages nachzulesen.

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Schleswig-Holstein: Bibliotheksgesetz verabschiedet

Am Freitag, den 22. Juli 2016 verabschiedete der Landtag in Schleswig Holstein das Bibliotheksgesetz nach dem Entwurf von Kulturministerin Anke Spoorendonk. Das neue Gesetz liefert eine Aufgabenbeschreibung für die öffentlichen Bibliotheken des Landes. Die Landesbibliothek wird im Zuge der Gesetzesverabschiedung zur Landesoberbehörde benannt. Laut Landesparlament soll das Bibliothekswesen mehr Eigenständigkeit erlangen, ebenso sollen die Bestände gesichert werden.

Quelle: BuB

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Schleswig-Holstein: Bibliotheksgesetz verabschiedet

Am 22. Juli 2016 hat der Landtag Schleswig-Holstein mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Südschlesischem Wählerverbund (SSW) sowie Teilen der Piraten das Bibliotheksgesetz verabschiedet.

Die Landesbibliothek wird in diesem Zuge zur Landesoberbehörde benannt, womit sie den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens gleichgestellt ist. Darüber hinaus liefert das Gesetz eine Aufgabenbeschreibung für das System der 160 Öffentlichen Bibliotheken und der 13 Fahrbüchereien des Landes.

Quelle und weitere Informationen. http://b-u-b.de/bibliotheksgesetz/