In 2006 haben 161 Länder die Konventionen für Rechte von Personen mit Behinderungen (CRPD) unterzeichnet. In 2013 wurde das Marrakesh-Abkommen als Teil eines internationalen Urheberrechts-Abkommens beschlossen. Das Abkommen wird von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet. Ziel war es verbindliche Urheberrechtsausnahmen für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen zu schaffen. Mitgliedsstaaten haben bis zum 11. Oktober 2018 Zeit um nationales Recht dahingehend anzupassen, denn dann werden die Regelungen des Abkommens rechtskräftig.
Die IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions) hat jetzt einen aktuellen Stand (14.06.2018) über die jew. nationalen Bemühungen gegeben. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz liegt ein Referentenentwurf vor (hier). Die IFLA hat außerdem die vorliegenden Gesetzesentwürfe bewertet. Der aktuelle deutsche Entwurf schneidet dabei schlecht ab.
Den vollständigen IFLA-Bericht finden Sie unter: https://www.ifla.org/files/assets/clm/update_marrakesh_eu_june_2018.pdf
Quelle: IFLA Homepage „On Track or Off the Rails? IFLA publishes an update current status of transposition of the Marrakesh Directive in Europe“ (14.06.2018), online verfügbar unter: https://www.ifla.org/node/58730