Der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW hat seine Beschlussempfehlung zum Entwurf des Bibliotheksstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wird einstimmig befürwortet und könnte bereits Mitte Oktober verabschiedet werden.
Wörtlich heißt es in der Begründung unter anderem:
Öffentliche Bibliotheken seien Bildungseinrichtungen, die Medien- und Informationskompetenz gerade an Kinder und Jugendliche vermittelten.
Ihre Funktion als Zentren für Kultur und Bildung rechtfertige zudem die Bezeichnung öffentlicher Bibliotheken als „Dritte Orte“.
Der Gesetzentwurf problematisiert, dass öffentliche Bibliotheken als Orte der Kultur, anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen, an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Sie könnten dadurch ihre Funktion als gesellschaftliche Begegnungsorte, die auch der nichtkonsumtiven Freizeitgestaltung dienen, nur unzureichend erfüllen.
Aus diesen Gründen sollten durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden. Der Gesetzentwurf schaffe zudem die rechtlichen Voraussetzungen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung die Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Es handele sich um ein in sich geschlossenes und aufeinander bezogenes Regelungsvorhaben.
Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7513, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5637 (27.09.19), online verfügbar unter https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7513.pdf