Der Deutsche Bibliotheksverband hat gestern eine Pressemitteilung zu der kürzlich gestarteten Initiative „Fair Lesen“ veröffentlicht. Die Initiative wurde von verschiedenen Verlagen, Autorinnen und Autoren gestartet. „Die erzwungene Online-Ausleihe zu Niedrigpreis- Bedingungen – insbesondere für Neuerscheinungen – wäre ein wirtschaftliches Desaster für alle, die vom Kulturgut Buch leben.“ Weitere Aussagen der Initiative finden Sie auf der Webseite initiative-fair-lesen.de.
Die Pressemittelung des dbv beleuchtet verschiedene Falsch- und Fehlinformationen, die dieser Initiative zugrunde liegen:
- „Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, muss sie eine Lizenz erwerben. Zum Schutz des Buchmarktes gilt wie bei gedruckten Büchern: „eine Kopie, ein Ausleiher“. Das stellt sicher, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen.“
- „Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.“
- „Bibliotheken zahlen für die Lizenzen deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird.“
- „Die Lizenzen, die Bibliotheken erwerben, sind zeitlich befristet, auch um die Abnutzung von Büchern zu simulieren.“
Weitere Punkte finden Sie in der Pressemitteilung des dbv.