Alle Artikel in der Kategorie “Nachrichten

Informationen und Meldungen aus dem Bibliothekswesen (Nachrichten) vor allem mit lokalem Bezug bzw. Interesse der hiesigen Bibliotheken. Schwerpunkte sind daher Meldungen aus NRW-Bibliotheken, Verbänden und Institutionen sowie Termine, Fortbildungen und den Themengebieten: Medien- und Informationskompetenz, Kinder- und Jugendarbeit, Integration, Rechtsprechungen und Technologien, die auf einen bibliothekarischen Kontext bezogen werden können.

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Handbuch der „Ich kann was!“ – Medienwerkstätten

Die „Ich kann was!“-Medienwerkstätten der Telekomstiftung haben ein Handbuch herausgegeben, das Ideen, Impulse und auch konkrete Anleitungen für die Projektarbeit zur digitalen Bildung beinhaltet. Das Handbuch richtet sich an Pädagoginnen und Pädagogen, die mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Medienkompetenz arbeiten. Das Handbuch steht zum kostenlosen Download bereit. Derzeit stehen haben noch nicht alle Projektbeschreibungen unter derselben Lizenz, sodass die Inhalte nicht vollständig zur Weitergabe, Vervielfältigung und Abwandlung freigegeben ist. Im Laufe des Jahres soll noch eine Neuauflage erscheinen, die dies ermöglicht.

Quelle: Deutsche Telekom Stiftung „Kompetenzhandbücher“ (zuletzt aufgerufen am 28.08.2017), online verfügbar unter: https://www.initiative-ich-kann-was.de/de/kompetenzen/kompetenzhandbuecher

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Mit Comedy gegen Islamfeindlichkeit

Ufuq.de ist ein Verein, der sich in der politischen Bildung und Prävention zu den Themen Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus aktiv einsetzt. Durch sein Modul „Comedy“ etwa soll Jugendlichen mittels Comedy-Clips näher gebracht werden, wie man mit Vorurteilen, Diskriminierung und  Radikalisierung umgehen kann und wie witzig man diese Themen behandeln kann und darf.

Gefördert wird Ufuq.de vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, der Robert Bosch Stiftung und die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Webseite des Ufuq.de „Alternativen aufzeigen!“ (zuletzt aufgerufen am 28.08.2017), online verfügbar unter: http://www.ufuq.de/modul-2/

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Plakat interkulturelle Bibliotheksarbeit #bib4all

Die dbv-Kommission für interkulturelle Bibliotheksarbeit hat ein Plakat veröffentlicht, welches ohne Worte und für alle Alters- und Zielgruppen die Angebote einer Bibliothek erklärt. Das Plakat ist in verschiedenen Größen kostenlos zum Download beim dbv bereitgestellt und kann auch bis zum 30.09.2017 in gedruckter Version über das online-Bestellformular bestellt werden.

Quelle: Webseite des dbv „#bib4all – Bibliotheksangebote für alle“ (zuletzt aufgerufen am 28.08.2017), online verfügbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/interkulturelle-bibliotheksarbeit/plakat.html

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Innovative pädagogische Angebote für Kinder unter 3 Jahren

Drei Jahre lang hat die Stiftung Kinderland landesweit in 14 Modellprojekten unterschiedliche pädagogische Konzepte speziell für Kinder unter drei Jahren entwickelt und umgesetzt. Jetzt stehen die Ergebnisse zum Download bereit.

Quelle: Baden-Württemberg Stiftung: Innopäd U3 (zuletzt aufgerufen am 22.08.2017), online verfügbar unter: https://www.bwstiftung.de/uploads/tx_news/Schriftenreihe_U3_final_web.pdf

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BLIKK Studie 2017: Übermäßiger Medienkonsum gefährdet Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die Rheinische Fachhochschule Köln (RFH) hat mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den beiden Leitern des Projekts „BLIKK Medien“, Prof. Dr. Rainer Riedel (RFH) und Dr. Uwe Büsching (BVKJ), 5.573 Eltern und deren Kinder zum Umgang mit digitalen Medien befragt. Die Studie beschäftigt sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen eines frühen Medienkonsums, insbesondere durch Smartphones.
Neben der Drogenbeauftragen des Bundes  hat sich auch das Internet-ABC mit der Studie und ihren Ergebnissen beschäftigt.

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung: Ergebnisse der
BLIKK Studie 2017 vorgestellt: Übermäßiger Medienkonsum gefährdet Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Drogenbeauftragte fordert mehr „digitale Fürsorge“ (29.05.2017), online verfügbar unter: http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2017/2017_II_Quartal/2017-05-29_PM_Blikk.pdf

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„Es fängt mit Lesen an“

Die Stiftung Lesen hat eine neue Kampagne ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Es fängt alles mit Lesen an“ hat sie gemeinsam mit der Deutsche Bahn Stiftung drei Motive entwickelt, die zeigen, was Lesen möglich macht: Chancen fürs Leben, mehr Miteinander, die Welt entdecken. Mehr Informationen zur Kampagne und zur Nachnutzung der Motive findet man auf der Website der Stiftung Lesen.

Quelle: Stiftung Lesen: Es fängt mit Lesen an (zuletzt aufgerufen am 22.08.2017), online verfügbar unter: https://www.stiftunglesen.de/aktionen/kampagne/

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vbnw trifft Kommunale Spitzenverbände

Der vbnw hat sich am 16. August 2017 zum Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Thema war die Erarbeitung eines Bibliotheksgesetzes, wie es die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Die Gesprächspartner wollen sich zunächst stärker dafür einsetzen, die Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken durch Mittel des Landes dauerhaft zu sichern.  Den Bericht über das Gespräch finden Sie hier.

 

 

 

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Sommerliche Lesetipps für Erstleser

In seiner Sammlung an Begleitmaterialien hat das Lesestart-Team eine sommerliche Buch-Auswahl für Erstleser zusammengestellt. Neben diesen Buchvorschlägen finden sich auf der Webseite auch Ausmalvorlagen und Seminarhandreichungen. Alle Angebote sind kostenlos nutzbar und bieten Anregungen für Aktionen mit Erstlesern.

Quelle: Webseite Lesestart: Begleitmaterial Ihre Bibliothek (zuletzt aufgerufen am 22.08.2017), online verfügbar unter: https://www.lesestart.de/bibliotheken/begleitmaterial/

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Veranstaltungen richtig ablichten!

Anfang des Jahres wurde bereits der Blogbeitrag „Bibliotheksbilder im Netz – Was ist zu beachten?“ dazu genutzt wichtige Eckpunkte für die Fotografie von Bibliotheksräumen zu erläutern. Als Ergänzung dazu sind in diesem Blogartikel Hinweise und Hilfestellungen zusammengefasst die für die visuelle Dokumentation von Veranstaltungen wichtig sind. Neben den klassischen Dingen die beim Fotografieren beachtet werden (s. „Bibliotheksbilder im Netz“ – Technische Voraussetzungen, Bildmaße etc.), sollten vor allem bei Veranstaltungen noch drei weitere Aspekte bedacht werden.

Storytelling

Für Veranstaltungen ist Storytelling inzwischen unumgänglich. Ohne eine Geschichte und einen Faden, in der Werbung und in der Dokumentation im Nachgang, ist auf Grund der Angebotsvielfalt das Interesse an einem Inhalt oder einer Veranstaltung schnell verloren. An diesem Punkt wäre ein separater Blogartikel zu Storytelling möglich, da dieses Thema aber schon häufig behandelt wurde, möchte ich hier nur als Beispiel auf einen Beitrag von unserem Lernort-Coach Wibke Ladwig hinweisen: Die Welt mit anderen Augen sehen: Storytelling als Kunsthandwerk.

Was an dieser Stelle eher relevant ist, ist das „Warum Storytelling?“ von der praktischen Seite des Fotografen. Eine Veranstaltung hat viele Facetten die abgebildet werden können. Neben den klassischen Bildern wie Redner, Programmpunkte und Gäste kann mit einem guten Storytelling der Fokus auf wichtige Inhalte gelegt werden. Dadurch ergibt sich keine riesige Bildersammlung (Vorteil bei der Rechtssicherheit s. Punkt 3: Bildrechte) und der Fotograf kann sich besser orientieren. Welche Bilder können weggelassen werden und auf welche Programmpunkte, Personen oder auch Ereignisse muss der Fokus gelegt werden. Eine Orientierung innerhalb der Veranstaltung wird geboten und ist eine wichtige Grundlage für die zwei weiteren Punkte.

Technische Vorbereitung der Räume

Hierbei ist wie in dem Blogartikel zu „Bibliotheksbilder im Netz“ wichtig sich zu überlegen wofür die Bilder genutzt werden sollen. Zur Dokumentation auf Social Media Kanälen reicht häufig eine Aufnahme von Bildern mit dem Smartphone, für Drucke, Blogartikel oder ähnliches wird häufig eine höhere Pixelanzahl benötigt als mit dem Smartphone möglich ist.

Generell empfiehlt es sich – am besten vor einer Veranstaltung –  einzelne Testaufnahmen zu machen. Häufig kommt es vor, dass die Lichtverhältnisse geändert werden müssen (z. B. im Rahmen von Dekorationen oder um die Stimmung dem Veranstaltungsthema anzupassen). Um dunklen oder falsch belichteten Bildern vorzubeugen, testen Sie in ein oder zwei Aufnahmen vorab, ob gute Aufnahmen möglich sind oder ob ggf. die Blende verstellt oder die Lichtverhältnisse etwas angepasst werden müssen. Besonders wenn es um die Ausleuchtung einer Bühne oder Fläche geht die im Fokus der Besucher stehen soll ist dies wichtig. Wenn ein Sprecher oder Moderator auf der Bühne steht ist auch hier ein Test sinnvoll mit einer Person. Eine vom Licht geblendete Person ist selten Ansprechend auf einem Foto festzuhalten.

Wenn bei der Einstellung und dem Umgang  mit der Blende Hilfe benötigt wird, kann mit der Bezeichnung der Kamera nach Tutorials gesucht oder im Fachhandel nachgefragt werden. Inzwischen gibt es auf Videoplattformen (YouTube etc.) oder auch in schriftlicher Form zu fast jeder Kamera online Hilfestellungen.

Bildrechte

Als Drittes sind die Bildrechte bei Fotos von Veranstaltungen zu beachten. Wenn eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Bibliothek stattfindet, ist das Hausrecht unproblematisch. Sollte außerhalb der eigenen Räume bspw. in einer Schule eine Veranstaltung stattfinden, holen Sie sich bei der Institution oder Organisation schon vorab die Einwilligung des Hausrechtsinhabers ein. Wenn es sich um regelmäßige Veranstaltungen handelt, reicht eine einmalige Vereinbarung für die Räumlichkeiten aus. Wichtig ist, dass Sie diese schriftlich festhalten. Wenn ein Kooperationsvertrag besteht, kann dies unter anderem ein sinnvoller Passus sein. Es empfiehlt sich so einen Vertrag bei regelmäßigen Kooperationen oder Kooperationsveranstaltungen  zu schließen.

Die Aufnahmen von Personen stellen im Vergleich zu den Räumlichkeiten ein größeres Thema dar. Wenn Sie Vortragende oder Künstler eingeladen haben, ist das Fotografieren eher unproblematisch, da Personen die „auf einer Bühne stehen“ als Teil der 1. Ausnahme („Aufnahmen im Rahmen zeitgeschichtlicher Ereignisse“) für das Recht am eigenen Bild gesehen werden. Wenn ein Vertrag mit den Künstlern geschlossen wird, sollte dennoch mit aufgenommen werden, in welchem Rahmen der CC-Lizenzen die Bilder im Nachhinein genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Die 2. Ausnahme („unwesentliche Beiwerke“) ist  in diesem Zusammenhang nur selten zu nutzen. Wenn Sie z. B. ein Plakat oder Medien zum Veranstaltungsthema fotografieren und zufällig im Hintergrund eine Person zu sehen ist, kann diese als unwesentliches Beiwerk gesehen werden und muss nicht um eine Einverständniserklärung gebeten werden. Mit der Frage „Kann die Person auch weggelassen werden, ohne dass sich der Gegenstand und Charakter des Bildes verändern?“, kann schnell geprüft werden ob eine Person als Beiwerk gilt.

Für die Aufnahmen des Publikums kann die 3. Ausnahme („öffentliche Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Veranstaltungen“) allerdings sehr hilfreich sein. Als öffentliche Versammlungen gelten hierbei bspw. auch eine Musikveranstaltung oder das Publikum einer Lesung. Wichtig hierbei ist zu beachten dass jeder potenziell Zugang zu dieser Veranstaltung haben muss. Sei es auch nur durch die Möglichkeit eine Eintrittskarte zu kaufen. An dieser Stelle ist dennoch zu beachten, dass bei Einzelaufnahmen von Personen im Publikum oder wenn Einzelpersonen im Fokus des Bildes stehen, die Einwilligung eingeholt werden muss. Hier empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung. Bei Gruppenaufnahmen (mind. drei Personen, die nach außen hin als eine Gruppe auftreten) oder Aufnahmen der versammelten Gäste dürfen Sie auch ohne explizite Einwilligung fotografieren und die Bilder im Anschluss veröffentlichen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei Veranstaltungen angekündigt werden, dass Fotoaufnahmen erstellt und auch ggf. veröffentlich werden (bspw. im Rahmen einer Einladung oder eine mündlichen Ankündigung).

Wenn es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handelt, muss jede Person um das Einverständnis gebeten werden. Dies gilt auch für geladene Gäste wie einer Schulklasse. Bei minderjährigen ist zu beachten, dass neben dem Kind auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen müssen. Hierbei Hilft eine Absprache vor der Veranstaltung mit den Lehrern, ob bereits Vereinbarungen seitens der Schule mit den Eltern existieren.

Die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln ist während einer Veranstaltung etwas schwieriger, aber spätestens vor der Veröffentlichung müssen Sie die ausgewählten Fotos prüfen. Auch wenn es die Zeit nicht immer erlaubt, ist die Beachtung des Rechts am eigenen Bild wichtig um teure Abmahnungen zu vermeiden und das Recht der einzelnen Person zu achten.

Direkt vor der Veranstaltung

Vor einer Veranstaltung sollte mit den Kolleginnen und Kollegen noch einmal kurz durchgesprochen werden, auf welche Eckpunkte geachtet werden sollte wenn Aufnahmen gemacht werden. So kann der Zeitaufwand der Prüfung vor Veröffentlichung der Bilder gering gehalten werden. Wenn mehr als eine Kamera zur Verfügung steht oder ergänzend Smartphones, kann auch eine Aufteilung der nach dem Storytelling benötigten Bilder gemacht werden.

Für tiefergehende Fragen zum Thema Technik und Bildrechte ist es immer Ratsam professionellen Rat einzuholen. Darüber hinaus kann auch die Rechtsabteilung oder die Pressestelle der Stadt in vielen Fragen weiterhelfen.

Weitere Quellen:

Recht am Bild – „Fotorechtliche Probleme bei der Eventfotografie“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/

Recht am Bild – „Der Irrglaube über Gruppenfotos“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Janke & Schult – „Personenfotografie und das Recht am eigenen Bild “ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html

Dr. Thomas Schwenke: „Social Media Recht für Bibliotheken“, Interner Leitfaden im Rahmen der Qualifizierung Lernort Bibliothek des Landes NRW, Stand 15.12.2015

Eventfaq – „303/14 Private oder öffentliche Veranstaltung?“ (zuletzt aufgerufen am 30.08.2017), online verfügbar unter: https://eventfaq.de/private-oder-oeffentliche-veranstaltung/

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DNB – Inhaltserschließung im Wandel

Mit Einführung von RDA ändert sich auch die inhaltliche Erschließung von Publikationen. Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat wichtige Schritte auf dem Weg zu einer sich verändernden Erschließung veröffentlicht: „Die parallele Verbreitung von analogen und digitalen Informationen führt zu einer stetig ansteigenden Menge neu erscheinender Publikationen. Die Auswertungsmöglichkeiten digitaler Inhalte, die Kooperationsmöglichkeiten durch das Internet sowie die Entwicklung technischer Verfahren, Inhalte miteinander vernetzen und thematisch in Beziehung setzen zu können, lassen Raum, bibliothekarische Erschließungsverfahren neu zu denken. Erschließung muss dabei nicht mehr als einmaliger abgeschlossener Vorgang, sondern kann als zyklisches Verfahren betrachtet werden, bei dem Erschließungsdaten immer wieder verändert und aktualisiert werden…“

Quelle: DNB-Newsletter Standardisierung und Erschließung Nr. 35 August 2017: „Inhaltserschließungskonzept“ (zuletzt aufgerufen am 22.08.2017), online verfügbar unter: http://d-nb.info/1137843217/34