Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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BGH-Urteil zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nach §52a UrhG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Sache Alfred Kröner Verlag gegen die Fernuniversität Hagen entschieden. Das Urteil besagt, dass eine Universität den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes nach §52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat. Weitere Informationen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=66067&pos=0&anz=193

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 15.2013 (09. Dezember)

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dbv: Cover-Vertrag mit VG Bild Kunst erneut verlängert

Die Verwertungsgesellschaft Bild Kunst und der Deutsche Bibliotheksverband haben den Vertrag von 2007 über die Nutzung der Buchumschläge/Cover für die elektronischen Kataloge der Mitgliedsbibliotheken um ein weiteres Jahr für 2014 zu verlängert.
Weitere Informationen:  http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/kataloganreicherung-vereinbarungen-und-vertraege.html

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 15.2013 (09. Dezember)

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Update bei den Creative Commons

Das Lizenzmodell Creative Commons liegt jetzt in der Version 4.0 vor. Während sich am grundlegenden Aufbau des Lizenzbaukastens nichts ändert, gibt es einige Neuerungen im Detail:

  • Die neue Version lizenziert Datenbankrechte mit
  • Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
  • Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst
  • Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen
  • Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
  • Namensnennung auch auf verlinkter Seite möglich
  • „Nicht kommerziell” bleibt unverändert
  • Keine Garantie für Rechtevergabe
  • Kein automatisches Update auf Version 4
  • Persönlichkeitsrechte nicht umfasst

http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht

Quelle: mekonet NRW – Newsletter – November / Dezember 201

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Kontroverse Diskussion des Börsenvereins über Open Access

Der Börsenverein plädiert für einen Neubeginn in der Zusammenarbeit mit den Wissenschaftsorganisationen. Anlass ist der zehnte Jahrestag der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Information“ der Max-Planck-Gesellschaft. Der Hamburger Verleger Manfred Meiner hat scharfe Kritik am neuen Positionspapier zum Open Access geübt.
http://www.boersenblatt.net/648647/
http://www.boersenblatt.net/650206/

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SiDiM – neue Entwicklung im Urheberrecht

Dörte Böhner berichtet auf ihrem Blog bibliothekarisch.de ausführlich über SiDiM – Sichere Dokumente durch individuelle Markierung. Ziel ist es durch die Individualisierung der Dokumente durch sichtbare und unsichtbare Markierungen E-Book-Kopien künftig unterscheidbar zu machen. Dadurch wird es jedoch im Gegensatz zur Printversion des Buches keine identischen Exemplare mehr geben. Verbunden ist das Projekt mit der Hoffnung, künftig auf diese Weise Raubkopien zu verhindern. Weitere Informationen:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/06/14/sidim-schwachsinn-der-zur-methode-wird/

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Neue Studie zum Thema Cybermobbing

Das 2011 gegründete Bündnis gegen Cybermobbing e.V. hat eine neue Studie zum Thema Cybermobbing veröffentlicht. Die Ergebnisse stützen sich auf die Angaben von über 10.000 Schüler, Eltern und Lehrer. Die Problematik wird aus diesen drei Perspektiven dargestellt. Die 112-seitige Studie steht auf der Homepage des Bündnis als PDF-Datei zum Download bereit. 

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jeder-sechste-Schueler-Opfer-von-Cybermobbing-1865093.html

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Bundeskabinett beschließt neuen Entwurf zur Änderung des Urheberrechts

Mitte April hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen: „“Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Entwurf enthalte darüber hinaus auch eine Klausel für vergriffene Werke.“

Weitere Informationen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-verwaiste-und-vergriffene-Werke-erschliessen-1838606.html

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 4.2013 (15. Mai)

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Landgericht Bielefeld untersagt Gebrauchtverkauf von E-Books

Das Landgericht Bielefeld stufte kürzlich den Gebrauchtverkauf von E-Books und anderen digitalen Dateien ohne Zustimmung des Rechtsinhabers als urheberrechtswidrig ein. Damit erzielten Verlage gegen Amazon und andere digitale Antiquariate einen wichtigen Sieg. Weitere Informationen:
www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/04/22/schutzzaun-fuer-den-primaermarkt.htm

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 4.2013 (15. Mai)