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Landgericht Bielefeld untersagt Gebrauchtverkauf von E-Books

Das Landgericht Bielefeld stufte kürzlich den Gebrauchtverkauf von E-Books und anderen digitalen Dateien ohne Zustimmung des Rechtsinhabers als urheberrechtswidrig ein. Damit erzielten Verlage gegen Amazon und andere digitale Antiquariate einen wichtigen Sieg. Weitere Informationen:
www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/04/22/schutzzaun-fuer-den-primaermarkt.htm

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 4.2013 (15. Mai)

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