Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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TikTok & Copyright: Tipps zur rechtssicheren Nutzung von Musik für Unternehmen, Influencer und Behörden

TikTok bietet seinen Nutzern einen umfangreichen Katalog an Musikstücken und Sounds, die in TikTok-Videos eingebunden werden können.

Diese Möglichkeit wird auch von Unternehmen, Behörden, NGOs und Influencern in Anspruch genommen, um ihre TikToks z.B. mit aktuellen Charts-Hits zu unterlegen. Dabei wird von ihnen häufig übersehen, dass sie nur auf Musik in dem eingeschränkten kommerziellen Musikkatalog zugreifen dürfen.

Dr. Thomas Schwenke gibt auf seinem Blog Empfehlungen zur richtigen Musiknutzung bei TikTok https://datenschutz-generator.de/tiktok-musik-copyright/

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Pocast-Tipp: Mastodon-Recht für Instanz-Admins

Die Podcast-Episode Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 will Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen einen Überblick der für sie geltenden Rechte und Pflichten geben und zu ihrer Rechtssicherheit beitragen.

Dabei blickt der Podcast auch auf die Zukunft, wenn ab Februar 2024 einige nationalen Regeln für soziale Netzwerke (insbesondere das NetzDG) durch den europäischen Digital Service Act (DSA) ersetzt werden. Das Gesetz bringt neue Moderations-, Melde- und Begründungspflichten mit sich. Ob und inwieweit diese Vorgaben auch Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen erfassen, ist bisher noch offen. Dr. Schwenke versucht sich in seinem Podcast an einer Einschätzung und muss feststellen, dass die geltenden Gesetze leider eher nicht für nicht-kommerzielle, dezentrale soziale Netzwerke gemacht wurden. Was jedoch nicht heißt, dass sie dem Betrieb von Mastodon-Instanzen kategorisch entgegenstehen.

Zu Gast ist Dr. Malte Engeler, der nicht nur Jurist, sondern auch selbst Betreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Da auch Herr Richter mit podcasts.social eine Mastodon-Instanz betreibt, ist dafür gesorgt, dass diese Folge einen hohen praktischen Bezug aufweist.

Mehr Informationen unter https://drschwenke.de/mastodon-recht/

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dbv: Stellungnahme zur Umsatzsteuer in Öffentlichen Bibliotheken

Anfang des Jahres 2023 tritt im Umsatzsteuergesetz eine Änderung in Kraft, die auch Öffentliche Bibliotheken betrifft. Gemäß dem neuen § 2b UStG muss eine Öffentliche Bibliothek für ihre durch bibliothekstypische Dienste (Nutzerausweis, Mahnung, Kopien, Fernleihe, Flohmarkt usw.) erwirtschafteten Einnahmen keine Umsatzsteuer bezahlen. Je nach
Rechtsform der Bibliothek und des Rechtsverhältnisses zwischen Öffentlicher
Bibliothek und Benutzer*innen sind diese Einnahmen entweder gemäß § 2b UStG nicht steuerbar oder nach § 4 Ziff. 20a UStG steuerbefreit. Bei nicht bibliothekstypischen Leistungen (Cafeteria, Garderobe etc.) ist die Umsatzsteuerpflicht davon abhängig, ob dadurch Einnahmen höher als 17.500 Euro im Jahr erzielt werden.

Der dbv hat hierzu erneut eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Regelungen und ihre Bedeutungen für Bibliotheken erläutert werden https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2022-08/20220822_Stellungnahme_Umsatzsteuer_und_%C3%96ffentliche_Bibliotheken.pdf

Quelle: Newsletter September/Oktober der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg

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#DigitalCheckNRW ab sofort unter Creative Common Lizenz verfügbar

Ab sofort ist der #DigitalCheckNRW unter der Creative Common Lizenz CC-BY-SA 4.0 (DE) Land Nordrhein-Westfalen verfügbar. Damit haben nun zum Beispiel Bibliotheken die Möglichkeit, die Inhalte (Fragen und Antworten sowie weiterführende Methoden) des Selbsttests für ihr eigenes Angebot unter folgenden Bedingungen zu nutzen und zu bearbeiten:

Die Inhalte des #DigitalCheckNRW dürfen in jedem Format vervielfältigt, verbreitet und auch bearbeitet werden. Solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden, darf der Lizenzgeber diese Freiheit nicht widerrufen. Wichtige Angaben bei der Nutzung des Materials sind die Nennung der Urheber- und Rechteangaben (in diesem Fall: CC-BY-SA 4.0 (DE) Land Nordrhein-Westfalen) und ob das Material geändert wurde. Das veränderte Material muss unter derselben Lizenz wie das Original weiterverbreitet und mit Quelle/Webdomain verlinkt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Einschränkungen vorgenommen werden. Weitere Informationen unter www.creativecommons.org.

Mehr Informationen zum DigitalCheckNRW unter www.digitalcheck.nrw.

Quelle: „#DigitalCheckNRW ab sofort unter der Creative Common Lizenz CC-BY-SA 4.0 (DE) Land Nordrhein-Westfalen“, Pressemitteilung der GMK e.V. (07.10.2021)


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Deutsche Digitale Bibliothek muss lizensierte Inhalte vor Framing schützen

Die Deutsche Digitale Bibliothek muss Vorschaubilder aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst beim Einbetten schützen und damit so genanntes Framing verhindern. Die DDB verlinkt auf ihrer Webseite auf digitalisierte Inhalte, die in den Portalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek dabei selbst nur Vorschaubilder, also verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun: Eine Verwertungsgesellschaft darf den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift (Urt. v. 09.09.2021, Az. I ZR 113/18 – Deutsche Digitale Bibliothek II).

Allerdings muss nun abschließend das Kammergericht Berlin als Vorinstanz über den Fall entscheiden. Dazu wies der BGH darauf hin, dass „nicht auf das Interesse einzelner, mit dem Framing durch Dritte einverstandener Urheber, sondern auf die typische, auf Rechtswahrung gerichtete Interessenlage der von der Beklagten vertretenen Urheberrechtsinhaber abzustellen“ sei.

Hinweis: Beim Framing binden Dritte die Inhalte anderer Webseiten in ihre eigene Webseite oder Plattform ein, ohne dabei die Datei selbst hochzuladen bzw. verfügbar zu machen. Ein typisches Beispiel sind YouTube-Videos, die zumeist durch einen sog. Frame (zu Deutsch: Rahmen), in Texte auf Webseiten eingebunden sind.

Quelle: heise online „Deutsche Digitale Bibliothek verletzt Urheberrecht durch Framing“ (10.09.21)

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Urheberrechtsreform: Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Entfristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Der Deutsche Bundestag hat einen Beschluss zur Novellierung des Urheberrechts verabschiedet. Darin ist die Streichung der Befristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgesehen. Der dbv begrüßt dies ausdrücklich, denn die – aktuell noch bis 2023 befristeten – Regelungen, geben Bibliotheken den notwendigen Rahmen für ihr tägliches Handeln. Sie definieren, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden können. Da diese Regelungen nun unbefristet gelten, können endlich auch Langzeitinvestitionen getätigt werden, die Bibliotheken noch fitter für die digitale Zukunft machen. Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2021/may/article/verabschiedung-urheberechtsreform-dbv-begruesst-entfristung-der-bildungs-und-wissenschaftsschranke.html?tx_ttnews[day]=20&cHash=3e668b4e41c678b0e7937e1dc0449822

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Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Vorschlag des Bundesrats für E-Lending

Der Bundesrat hat in seiner Beschlussfassung zur Novellierung des Urheberrechts vorgeschlagen, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) einzufügen. Dieser Paragraf regelt die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen, nicht kommerziell tätigen Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald sie auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen.

Der dbv begrüßt dies ausdrücklich und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diesen Regelungsvorschlag im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens anzuwenden. Mehr Informationen in der Pressemitteilung des dbv vom 29.03.2021.  

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E-Lending: Stellungnahme des dbv zu Offenem Brief des Netzwerkes Autorenrechte

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat eine Stellungnahme zum Offenen Brief von 14 Verbänden des Netzwerks Autorenrechte an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Das Netzwerk Autorenrechte hatte damit seinerseits auf den Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) zum Thema E-Lending reagiert und darin dem dbv vorgeworfen, die Corona-Krise zu nutzen, um seine eigene Agenda durchzusetzen – auf Kosten der Autor*innen, Selfpublisher, Übersetzer*innen, Verlage und Buchhändler*innen.
Link zur Stellungnahme des dbv: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2021_01_28_dbv_Stellungnahme_Antworten_auf_Offenen_Brief_einiger_Autorenverb%C3%A4nde_final.pdf

Quelle: Webseite des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv), https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek/offener-brief.html (zuletzt aufgerufen am 29.01.2021)

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#BuchistBuch: Offener Brief des dbv an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Über 600 Bibliotheksleitungen fordern in einem Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Gleichbehandlung beim Verleih von gedruckten Büchern und E-Books in Bibliotheken. Aktuell müssen Öffentliche Bibliotheken mit den Verlagen spezielle Lizenzen aushandeln, die den Verleih von E-Books regeln. Teilweise können neue E-Books erst nach einem Jahr angeboten werden. Anlässlich des geplanten Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes appelliert der dbv nun, dies zu ändern und eine entsprechende gesetzliche Regelung dort aufzunehmen. Der Brief kann unter folgendem Link mitunterzeichnet werden: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek/offener-brief?fbclid=IwAR1EreVUx7yZ_4UefX2d9qz73gfGd1ArY5hTn3RjTau3a9ObvYpwEQUdY_4

Quelle: Webseite des dbv https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek/offener-brief?fbclid=IwAR1EreVUx7yZ_4UefX2d9qz73gfGd1ArY5hTn3RjTau3a9ObvYpwEQUdY_4

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Umfrage zu rechtlichen Beschränkungen der Digitalisierung in Europa

Der europäische Verband wissenschaftlicher Bibliotheken LIBER hat eine Umfrage zu den  Auswirkungen des Urheberrechts und der Open Policies zur Digitalisierung im GLAM-Sektor (Galerien, Bibliotheken, Archive, Museen) gestartet.  Der Verband will feststellen, inwieweit dabei rechtliche und technologische Maßnahmen angewendet werden. Die Ergebnisse sollen dazu führen, Praktiken und Richtlinien zu empfehlen, die eine Digitalisierung im Rahmen eines neu ausbalancierten Urheberrechtsgesetzes ermöglichen.

Weitere Informationen sowie der Link zur Umfrage unter: https://www.recreating.eu/new-survey

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 186 2020 (3. Dezember)