Alle Artikel in der Kategorie “Recht

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#DigitalCheckNRW ab sofort unter Creative Common Lizenz verfügbar

Ab sofort ist der #DigitalCheckNRW unter der Creative Common Lizenz CC-BY-SA 4.0 (DE) Land Nordrhein-Westfalen verfügbar. Damit haben nun zum Beispiel Bibliotheken die Möglichkeit, die Inhalte (Fragen und Antworten sowie weiterführende Methoden) des Selbsttests für ihr eigenes Angebot unter folgenden Bedingungen zu nutzen und zu bearbeiten:

Die Inhalte des #DigitalCheckNRW dürfen in jedem Format vervielfältigt, verbreitet und auch bearbeitet werden. Solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden, darf der Lizenzgeber diese Freiheit nicht widerrufen. Wichtige Angaben bei der Nutzung des Materials sind die Nennung der Urheber- und Rechteangaben (in diesem Fall: CC-BY-SA 4.0 (DE) Land Nordrhein-Westfalen) und ob das Material geändert wurde. Das veränderte Material muss unter derselben Lizenz wie das Original weiterverbreitet und mit Quelle/Webdomain verlinkt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Einschränkungen vorgenommen werden. Weitere Informationen unter www.creativecommons.org.

Mehr Informationen zum DigitalCheckNRW unter www.digitalcheck.nrw.

Quelle: „#DigitalCheckNRW ab sofort unter der Creative Common Lizenz CC-BY-SA 4.0 (DE) Land Nordrhein-Westfalen“, Pressemitteilung der GMK e.V. (07.10.2021)


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Deutsche Digitale Bibliothek muss lizensierte Inhalte vor Framing schützen

Die Deutsche Digitale Bibliothek muss Vorschaubilder aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst beim Einbetten schützen und damit so genanntes Framing verhindern. Die DDB verlinkt auf ihrer Webseite auf digitalisierte Inhalte, die in den Portalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek dabei selbst nur Vorschaubilder, also verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun: Eine Verwertungsgesellschaft darf den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift (Urt. v. 09.09.2021, Az. I ZR 113/18 – Deutsche Digitale Bibliothek II).

Allerdings muss nun abschließend das Kammergericht Berlin als Vorinstanz über den Fall entscheiden. Dazu wies der BGH darauf hin, dass „nicht auf das Interesse einzelner, mit dem Framing durch Dritte einverstandener Urheber, sondern auf die typische, auf Rechtswahrung gerichtete Interessenlage der von der Beklagten vertretenen Urheberrechtsinhaber abzustellen“ sei.

Hinweis: Beim Framing binden Dritte die Inhalte anderer Webseiten in ihre eigene Webseite oder Plattform ein, ohne dabei die Datei selbst hochzuladen bzw. verfügbar zu machen. Ein typisches Beispiel sind YouTube-Videos, die zumeist durch einen sog. Frame (zu Deutsch: Rahmen), in Texte auf Webseiten eingebunden sind.

Quelle: heise online „Deutsche Digitale Bibliothek verletzt Urheberrecht durch Framing“ (10.09.21)

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Urheberrechtsreform: Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Entfristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Der Deutsche Bundestag hat einen Beschluss zur Novellierung des Urheberrechts verabschiedet. Darin ist die Streichung der Befristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgesehen. Der dbv begrüßt dies ausdrücklich, denn die – aktuell noch bis 2023 befristeten – Regelungen, geben Bibliotheken den notwendigen Rahmen für ihr tägliches Handeln. Sie definieren, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden können. Da diese Regelungen nun unbefristet gelten, können endlich auch Langzeitinvestitionen getätigt werden, die Bibliotheken noch fitter für die digitale Zukunft machen. Mehr Informationen unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2021/may/article/verabschiedung-urheberechtsreform-dbv-begruesst-entfristung-der-bildungs-und-wissenschaftsschranke.html?tx_ttnews[day]=20&cHash=3e668b4e41c678b0e7937e1dc0449822

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Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Vorschlag des Bundesrats für E-Lending

Der Bundesrat hat in seiner Beschlussfassung zur Novellierung des Urheberrechts vorgeschlagen, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) einzufügen. Dieser Paragraf regelt die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen, nicht kommerziell tätigen Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald sie auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen.

Der dbv begrüßt dies ausdrücklich und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diesen Regelungsvorschlag im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens anzuwenden. Mehr Informationen in der Pressemitteilung des dbv vom 29.03.2021.  

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E-Lending: Stellungnahme des dbv zu Offenem Brief des Netzwerkes Autorenrechte

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat eine Stellungnahme zum Offenen Brief von 14 Verbänden des Netzwerks Autorenrechte an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Das Netzwerk Autorenrechte hatte damit seinerseits auf den Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) zum Thema E-Lending reagiert und darin dem dbv vorgeworfen, die Corona-Krise zu nutzen, um seine eigene Agenda durchzusetzen – auf Kosten der Autor*innen, Selfpublisher, Übersetzer*innen, Verlage und Buchhändler*innen.
Link zur Stellungnahme des dbv: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2021_01_28_dbv_Stellungnahme_Antworten_auf_Offenen_Brief_einiger_Autorenverb%C3%A4nde_final.pdf

Quelle: Webseite des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv), https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek/offener-brief.html (zuletzt aufgerufen am 29.01.2021)

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#BuchistBuch: Offener Brief des dbv an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Über 600 Bibliotheksleitungen fordern in einem Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Gleichbehandlung beim Verleih von gedruckten Büchern und E-Books in Bibliotheken. Aktuell müssen Öffentliche Bibliotheken mit den Verlagen spezielle Lizenzen aushandeln, die den Verleih von E-Books regeln. Teilweise können neue E-Books erst nach einem Jahr angeboten werden. Anlässlich des geplanten Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes appelliert der dbv nun, dies zu ändern und eine entsprechende gesetzliche Regelung dort aufzunehmen. Der Brief kann unter folgendem Link mitunterzeichnet werden: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek/offener-brief?fbclid=IwAR1EreVUx7yZ_4UefX2d9qz73gfGd1ArY5hTn3RjTau3a9ObvYpwEQUdY_4

Quelle: Webseite des dbv https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek/offener-brief?fbclid=IwAR1EreVUx7yZ_4UefX2d9qz73gfGd1ArY5hTn3RjTau3a9ObvYpwEQUdY_4

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Umfrage zu rechtlichen Beschränkungen der Digitalisierung in Europa

Der europäische Verband wissenschaftlicher Bibliotheken LIBER hat eine Umfrage zu den  Auswirkungen des Urheberrechts und der Open Policies zur Digitalisierung im GLAM-Sektor (Galerien, Bibliotheken, Archive, Museen) gestartet.  Der Verband will feststellen, inwieweit dabei rechtliche und technologische Maßnahmen angewendet werden. Die Ergebnisse sollen dazu führen, Praktiken und Richtlinien zu empfehlen, die eine Digitalisierung im Rahmen eines neu ausbalancierten Urheberrechtsgesetzes ermöglichen.

Weitere Informationen sowie der Link zur Umfrage unter: https://www.recreating.eu/new-survey

Quelle: dbv-Newsletter Nr. 186 2020 (3. Dezember)

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Brexit: Was ergibt sich daraus für Bibliotheken?

Armin Talke hat in einem Blog-Beitrag Auswirkungen des Brexit in  Bezug auf Einfuhrbestimmungen, Urheberrecht und Datenschutz beschrieben. Denn viele Bibliotheken handeln international: Sie importieren z.B. Bücher, nutzen Webservices und elektronische Bibliotheksysteme, die in anderen Staaten betrieben werden und lizenzieren E-Books, die auf Servern außerhalb der nationalen Grenzen gehostet werden.Talke ist als wissenschaftlicher Referent an der Staatsbibliothek zu Berlin beschäftigt und befasst sich im Deutschen Bibliotheksverband sowie in der International Federation of Library Associations (IFLA) mit Fragen des Urheber- und Medienrechts. https://blog.sbb.berlin/update-zum-brexit-was-ergibt-sich-daraus-fuer-bibliotheken/

Quelle: Blog-Netzwerk für Fosrchung und Kultur, online unter https://blog.sbb.berlin/update-zum-brexit-was-ergibt-sich-daraus-fuer-bibliotheken/

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Neuer Leitfaden zu Rechtsfragen bei Live-Streaming im Kulturbereich erschienen

Viele Veranstaltungen in Bibliotheken werden aufgrund der Corona-Pandemie ins Netz übertragen. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen des Nutzungs- und Urheberrechts. Der Leitfaden „Alles rechtens? Kultur im Livestream“, der in Zusammenarbeit mit dem kulturBdigital Lab und der Technologiestiftung Berlin entstanden ist, umfasst insgesamt zehn FAQs und enthält viele weiterführende Links. Der komplette Leitfaden steht unter einer Creative Commons-Lizenz als PDF zur Verfügung: „Alles rechtens? Kultur im Livestream“: https://irights.info/wp-content/uploads/2020/05/kulturBdigital_Leitfaden.pdf

Quelle: Fachstellen-Info Freiburg 11/2020

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Referentenentwurf zum Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

Der Referentenentwurf des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zum geplanten Kulturgesetzbuch wurde veröffentlicht.

Als Teil 5 des Kulturgesetzbuches beinhaltet der Entwurf ebenfalls Regelungen zu Bibliotheken. Der Entwurf kann auf der Homepage des Landtages eingesehen werden:

Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4349.pdf